Der erste quellenmässig bekannte bernischeStadtschreiber war Burchardus, notarius bernensis.[1] Ulrich von Gysenstein wird 1312 als Stettschriber bezeichnet.[2] Der Stadtschreiber war der Leiter der Stadtkanzlei. Er hatte seine Wohnung nach der Reformation im Kanzleigebäude neben dem Rathaus. Der Stadtschreiber bewahrte die städtischen Urkunden auf, führte die obrigkeitlichen Korrespondenzen und schrieb das Protokoll des Kleinen Rates, abwechslungsweise mit dem Ratsschreiber und dem Unterschreiber. In der frühen Neuzeit musste der Stadtschreiber dem Grossen Rat angehören, seit dem 18. Jahrhundert war die Amtszeit auf zwölf Jahre beschränkt. Ungefähr ab der Mitte des 18. Jahrhunderts wurde der Stadtschreiber zunehmend als Staatsschreiber bezeichnet.
Mit der Trennung von Stadt und Kanton Bern nach der Helvetik war der Staatsschreiber für den neu geschaffenen Kanton und der Stadtschreiber für die Stadtgemeinde zuständig.
Roland Gerber: Gott ist Burger zu Bern. Eine spätmittelalterliche Stadtgesellschaft zwischen Herrschaftsbildung und sozialem Ausgleich, Weimar 2001, S. 57–58.
Johann Rudolf Gruner, Deliciae urbis Bernae : Merckwürdigkeiten der hochlöbl. Stadt Bern. Aus mehrenteils ungedruckten authentischen Schrifften zusammen getragen, Zürich 1732, S. 316–319. Digitalisat
Ariane Huber: Doctor Thürings Ordnung. Ein Testament aus dem Jahre 1517 (Seminararbeit), Bern 2004.
Manuel Kehrli: Sein Geist ist zu allem fähig. Der Maler, Sammler und Kunstkenner Johann Rudolf Huber (1668-1748). Basel 2010, S. 98–100.
Mathias Sulser: Der Stadtschreiber Peter Cyro und die Bernische Kanzlei zur Zeit der Reformation, Bern 1922.