Liste der Naturdenkmale in Mühlental

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Die Liste der Naturdenkmale in Mühlental nennt die Naturdenkmale in Mühlental im sächsischen Vogtlandkreis.

Definition Bearbeiten

„Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit.“
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG), § 28 Naturdenkmäler

„§ 18 – Naturdenkmäler – (zu § 28 BNatSchG)
(1) Die Erklärung nach § 22 Abs. 1 BNatSchG von Teilen von Natur und Landschaft als Naturdenkmal erfolgt durch Rechtsverordnung oder Einzelanordnung.
(2) Über § 28 Abs. 1 BNatSchG hinaus können Naturdenkmäler zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten von im Bestand gefährdeten oder streng geschützten Arten festgesetzt werden.“

Sächsisches Naturschutzgesetz

Liste Bearbeiten

Diese Auflistung unterscheidet zwischen Flächennaturdenkmalen (FND) mit einer Fläche bis zu 5 ha (bei Verordnung nach DDR-Recht auch mehr) und Einzel-Naturdenkmalen (ND).

Link zu einem Kartenansichtstool, um Koordinaten zu setzen.

Bild Bezeichnung Gemarkung Lage Beschreibung Datum Nummer
 BW Der Würschnitzbach
 
Mühlental (50° 22′ 27″ N, 12° 14′ 46,9″ O) FND. 1938[1]


 BW Wacholder Saalig
 
Saalig (50° 21′ 20,3″ N, 12° 16′ 47,7″ O) ND. 1960[2]

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Sächs. Verw. Blatt 1938 Teil I Nr. 94 in der Fassung vom 29.11.1938
  2. Beschluss Nr. 38-10/60 Rat d. Kreises Oelsnitz in der Fassung vom 05.05.1960

Anmerkungen Bearbeiten

  • Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Naturdenkmalliste. Diese kann über die zuständigen Behörden eingesehen werden. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Naturdenkmal ist oder nicht.
  • Dem Geoviewer Sachsen entnommene Flächenangaben entsprechen der Größe der Kartenmarkierung und sind lediglich grobe Annäherungen. Genauere Angaben sind den jeweiligen Verordnungen zu entnehmen.