Die Lex Canuleia war ein Plebiszit aus der Frühphase der römischen Republik. Erlassen wurde es im Jahr 445 v. Chr. Die lex schaffte das Verbot der Ehe (conubium) zwischen Plebejern und Patriziern, das angeblich mit den XII Tafeln (11, 1) eingeführt worden war, ab.[1] Rogiert hatte das Gesetz ein namengebender Volkstribun C. Canuleius.

Auslöser für dieses Gesetz war eine plebejische Sezession im Jahr 449 v. Chr. Diese hatte zum ersten Sieg der Plebejer in den Auseinandersetzungen während der römischen Standeskämpfe mit den Patriziern geführt. Da die lex Canuleia zur Regelung im Zwölftafelgesetz in Widerspruch stand, wird davon ausgegangen, dass sie durch ein Zenturiatgesetz zu bestätigen war. Mittels Plebiszit (des Volkstribunats) war es zu Zeiten der jungen Republik noch nicht möglich, bestehende Gesetze zu derogieren.[2]

Literatur

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  • Max Kaser: Das Römische Privatrecht. (= Handbuch der Altertumswissenschaft. Abteilung 10: Rechtsgeschichte des Altertums. Band 3.3.1: Das altrömische, das vorklassische und klassische Recht). C.H.Beck, München 1955, 2. Auflage 1971. Erster Abschnitt. § 17, S. 67.
  • Wolfgang Kunkel mit Roland Wittmann: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik. Zweiter Abschnitt. Die Magistratur. München 1995, ISBN 3-406-33827-5 (von Wittmann vervollständigte Ausgabe des von Kunkel unvollendet nachgelassenen Werkes). S. 610 f.
  • Michael Rostovtzeff: Geschichte der Alten Welt. Dieterich’sche Verlagsbuchhandlung, Wiesbaden, 1942, Band 2, S. 43.

Anmerkungen

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  1. Zum gesamten Absatz, vgl. Livius 4, 1 ff.; 4, 4, 5; Cicero, De re publica 2, 37, 63.
  2. Heinrich Siber: Die plebejischen Magistraturen bis zur lex Hortensia, in: Festschrift der Leipziger Juristenfakultät für Dr. Alfred Schultze zum 19. März 1936 (= Leipziger rechtswissenschaftliche Studien. 100, ZDB-ID 530615-2). Weicher, Leipzig 1938, S. 46.