Leseexemplar (Begriffsklärung)

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Leseexemplar steht für:

  • Leseexemplare, die als speziell erstellte Druckausgaben einer Buchveröffentlichung zur Anschauung Buchhändlern und als Rezensionsexemplare Literaturkritikern meist noch vor Drucklegung der eigentlichen Buchveröffentlichung zugestellt werden.
  • Ansichtsexemplar, zur An- und Einsicht verfügbare Ausgabe seltener, zuweilen sehr alte und deshalb kostbare Buchausgabe vor Ort z. B. in Bibliotheken und Museen.
  • Autorenexemplar, Buchexemplar, das i. d. R. als Belegexemplar oder/und Freiexemplar nachweislich im Besitz seines Autoren war und von diesem ggf. auch mit Anstreichungen und Anmerkungen versehen worden ist.

Siehe auch: