Landschaftsschutzgebiet Romecketal
Das Landschaftsschutzgebiet Romecketal mit 12,63 ha Flächengröße liegt südlich Meinkenbracht im Stadtgebiet von Sundern und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 1993 mit dem Landschaftsplan Sundern durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises erstmals mit dem Namen Landschaftsschutzgebiet Romecketal südöstlich von Meinkenbracht als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.[1] Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Sundern wurde das LSG mit neuem Namen erneut ausgewiesen. Das LSG wurde als Landschaftsschutzgebiet vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland ausgewiesen.[2] Das LSG geht im Süden bis zur Stadtgrenze. Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge.
Beschreibung
BearbeitenDas LSG umfasst Grünlandflächen mit Bach im Romecketal. Meist gibt es eine intensive Grünlandnutzung. Daneben finden sich auch noch großflächige magere Grünlandbereiche. Auch Feucht- und Nassgrünlandfragmente sind vorhanden. Den Bachlauf säumen auf langen Streckenabschnitten Hochstaudenfluren und Ufergehölze.
Schutzzweck
BearbeitenDie Ausweisung erfolgte zur Sicherung und Erhaltung der natürlichen Erholungseignung und der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gegenüber den vielfältigen zivilisatorischen Ansprüchen an Natur und Landschaft. Das LSG dient der Ergänzung bzw. Pufferzonenfunktion der strenger geschützten Teile dieses Plangebietes durch den Schutz ihrer Umgebung vor Einwirkungen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten und Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000.
Rechtliche Vorschriften
BearbeitenWie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Stadtgebiet besteht im LSG ein Verbot, Bauwerke zu errichten. Vom Verbot ausgenommen sind Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft. Die Untere Naturschutzbehörde kann Ausnahme-Genehmigungen für Bauten aller Art erteilen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Sundern besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen. Grünland und Grünlandbrachen dürfen nicht in Acker oder andere Nutzungen umgewandelt werden.
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Sundern. Meschede 1993.
- Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Sundern – Neuaufstellung. Meschede 2019.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Sundern, Meschede 1993, S. 89.
- ↑ Landschaftsplan Sundern – Neuaufstellung, S. 166. (PDF) Abgerufen am 14. Mai 2019.
Koordinaten: 51° 16′ 19″ N, 8° 5′ 52,9″ O