Landschaftsschutzgebiet Lipper Bergland mit Bega-Hügelland und westlichem Lipper Bergland sowie Ravensberger Hügelland mit Herforder Platten- und Hügelland

Landschaftsschutzgebiet in Nordrhein-Westfalen

Das Landschaftsschutzgebiet Lipper Bergland mit Bega-Hügelland und westlichem Lipper Bergland sowie Ravensberger Hügelland mit Herforder Platten- und Hügelland mit 6446,36 Hektar Flächengröße liegt um den Stadtkern von Bad Salzuflen. Es wurde 2004 mit dem Landschaftsplan „Bad Salzuflen“ durch den Kreistag des Kreises Lippe als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen.[1] Das LSG besteht aus vielen sehr unterschiedlich großen Teilflächen und wird auch durch zahlreiche Straßen zerschnitten.

Landschaftsschutzgebiet Lipper Bergland mit Bega-Hügelland und westlichem Lipper Bergland sowie Ravensberger Hügelland mit Herforder Platten- und Hügelland
Teilbereich des Landschaftsschutzgebiets

Teilbereich des Landschaftsschutzgebiets

Lage Bad Salzuflen, Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Fläche 64,46 km²
WDPA-ID 555589483
Geographische Lage 52° 5′ N, 8° 48′ OKoordinaten: 52° 4′ 53″ N, 8° 48′ 8″ O
Landschaftsschutzgebiet Lipper Bergland mit Bega-Hügelland und westlichem Lipper Bergland sowie Ravensberger Hügelland mit Herforder Platten- und Hügelland (Nordrhein-Westfalen)
Landschaftsschutzgebiet Lipper Bergland mit Bega-Hügelland und westlichem Lipper Bergland sowie Ravensberger Hügelland mit Herforder Platten- und Hügelland (Nordrhein-Westfalen)
Einrichtungsdatum 2005
Landschaftsschutzgebiet um Lockhausen

Beschreibung Bearbeiten

Das LSG umfasst große Bereiche direkt angrenzend an die Bebauung von Bad Salzuflen. Im Schutzgebiet liegen hauptsächlich Wälder, Äcker und Grünland.

Schutzzwecke für das LSG Bearbeiten

Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG

  • „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes mit seinen vielfältigen Funktionen Wasserschutz, Klimaschutz, Bodenschutz, Biotop- und Artenschutz in einem durch Siedlungsbereiche, Streubebauung, Gewerbeflächen und Verkehr stark beanspruchten und z.T. beeinträchtigten Raum,“
  • „zur Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,“
  • „zur Erhaltung und Entwicklung des für den Planungsraum typischen Landschaftsbildes mit seinen prägenden Tälern, naturnahen Waldbeständen, geomorphologischen Ausprägungen und gliedernden und belebenden Elementen,“
  • „zur Erhaltung und Sicherung der besonderen Bedeutung des Planungsraumes und insbesondere des Kurortes Bad Salzuflen für die Erholung.“[1]

Rechtliche Vorschriften Bearbeiten

Im Landschaftsschutzgebiet ist unter anderem das Errichten von Bauten und Fischteichen verboten. Auch Erstaufforstungen vorzunehmen oder Schmuckreisig- und Weihnachtsbaumkulturen außerhalb des Waldes anzulegen und die Oberfläche zu verändern ist verboten.[1]

Siehe auch Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. a b c Landschaftsplan Nr. 3 "Bad Salzuflen", S. 74ff. (PDF) Abgerufen am 8. April 2022.