Landgericht Nordhalben

von 1837 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Nordhalben im heutigen Landkreis Kronach

Das Landgericht Nordhalben war ein von 1837 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Nordhalben im heutigen Landkreis Kronach.

Im Jahr 1803 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Teuschnitz errichtet. Dieses wurde nach der Gründung des Königreichs Bayern dem Mainkreis zugeschlagen.

1837 schied Teuschnitz aus dem Landgericht aus und der Sitz wurde nach Nordhalben verlegt. So entstand das Landgericht III. Classe Nordhalben im Obermainkreis.[1] Zugleich wurden die Gemeinden Dürrenwaid, Heinersberg, Langenbach und Steinbach vom Landgericht Naila überwiesen.

Gemeinden

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Es gab 11 Ruralgemeinden:

1856 wurde Steinhausmühle von Birnbaum nach Steinberg umgemeindet.[2]

Literatur

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Fußnoten

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  1. Beschluß vom 5. März 1837 - II, IV (Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern, Sp. 168-170)
  2. H. Demattio: Kronach, S. 600.