Das Land- und Stadtgericht Ragnit war von 1838 bis 1849 ein preußisches Land- und Stadtgericht mit Sitz in Ragnit.

Burg Ragnit, Sitz des Gerichtes

Geschichte

Bearbeiten

In Ragnit bestand bis 1838 das Stadtgericht Ragnit und das Justizamt Ragnit. Mit Kabinetts-Ordre vom 22. August 1838 wurde daraus das Land- und Stadtgericht Ragnit gebildet.[1][2] Es war ein Gericht 2. Klasse (später 1. Klasse) im Sprengel des Oberlandesgerichts Insterburg.

Sein Gerichtsbezirk umfasste 1837 die Stadt Ragnit mit 2191 Gerichtseingesessenen und 8 Ortschaften mit 755 Gerichtseingesessenen (zusammen also 2946 Gerichtseingesessene). Am Gericht waren ein Land- und Stadtrichter und zwei weitere Mitarbeiter beschäftigt. Sitz des Gerichtes war das Rathaus der Stadt und spätestens ab 1838 Burg Ragnit.[3] Nach dem Zusammenschluss umfasste der Gerichtsbezirk 36.032 Gerichtseingesessene. Am Gericht waren nun ein Direktor, sechs Richter und dreizehn weitere Mitarbeiter beschäftigt.[4] Sitz war die Burg Ragnit.

Mit Kabinetts-Ordre vom 22. August 1838 wurde eine Gerichtskommission Wischwill des Land- und Stadtgerichts Ragnit gebildet.[5]

Nach der Märzrevolution wurden 1849 einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Ragnit entstand das Kreisgericht Ragnit.

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Max Töppen: Historisch-comparative Geographie von Preussen, 1858, S. 390–393, Digitalisat
  2. W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 495, Digitalisat.
  3. W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 99, Digitalisat.
  4. W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 497, Digitalisat.
  5. W. F. C. Starke: Beiträge zur Kenntniß der bestehenden Gerichtsverfassung und der neusten Resultate der Justizverwaltung in dem Preussischen Staate, Justiz-Verwaltungs-Statistik des Preussischen Staats, Bd. 2, 1839, S. 495, Digitalisat.