Kleberbach

Nebenfluss des Rohrbachs
(Weitergeleitet von Kleberbachtal)

Der Kleberbach ist ein rechtsseitiger Zufluss des Rohrbachs. Sein Einzugsgebiet liegt großenteils in der Gemarkung von St. Ingbert, Ortsteil Rohrbach, aber auch im südlichen Teil von Spiesen. Sein Quellgebiet liegt im Staatsforst nordöstlich von Rohrbach und südöstlich von Spiesen-Elversberg.

Kleberbach
Oberlauf

Oberlauf

Daten
Gewässerkennzahl DE: 2643414
Lage Deutschland
Flusssystem Rhein
Abfluss über Rohrbach → Saar → Mosel → Rhein → Nordsee
Quelle im Staatsforst nordöstlich von Rohrbach und südöstlich von Spiesen-Elversberg
49° 18′ 35″ N, 7° 10′ 42″ O
Mündung in Rohrbach von rechts in den RohrbachKoordinaten: 49° 17′ 19″ N, 7° 9′ 12″ O
49° 17′ 19″ N, 7° 9′ 12″ O

Rechte Nebenflüsse Weißelbach, Spieser Mühlenbach

Von rechts nimmt der Kleberbach das Wasser des Weißelbaches und des Spieser Mühlenbaches auf.

Der Kleberbach wird im Glashütter Weiher aufgestaut.

Naturschutz Bearbeiten

Im Jahr 1988 wurden etwa 16 ha Fläche des Kleberbachtales oberhalb des Glashütter Weihers als Naturschutzgebiet Kleberbachtal unter Naturschutz gestellt. Als Schutzzweck wird genannt:

„(...) die Erhaltung, Förderung und Entwicklung eines naturnahen Bachtals mit seinen vernässten Quellzonen. Dieses ist charakterisiert durch ein vielfältiges, kleinflächig wechselndes Mosaik der Lebensräume Auwald, Bruchwald, Quellfluren, Hochstaudenfluren, Pfeifengraswiese und Nasswiese. Das Gebiet bietet einer Vielzahl seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten ihren natürlichen Standort. [1][2]

2017 wurde das Naturschutzgebiet Kleberbachtal in das neu geschaffene Naturschutzgebiet Limbacher und Spieser Wald integriert.[3]

In seinem Mündungsgebiet durchfließt der Kleberbach das Naturschutzgebiet Im Glashüttental/Rohrbachtal.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Verordnung über das Naturschutzgebiet „Kleberbachtal“. saarland.de, 1. Dezember 1988, abgerufen am 5. Juli 2020.
  2. Naturschutzgebiete im Saarpfalz-Kreis. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. September 2015; abgerufen am 17. April 2015.
  3. Verordnung über das Naturschutzgebiet „Limbacher und Spieser Wald“ (N 6609-301). saarland.de, 17. März 2017, abgerufen am 5. Juli 2020.