Kategorie Diskussion:Staatlich anerkannter Erholungsort in Deutschland
Vervollständigung erwünscht! Bearbeiten
Einzig die Länder MV und Sachsen habe ich nach bestem Wissen vervollständigt. Alle anderen Kategorien sind zunächst mal "Hüllen", die beständig systematisch ergänzt werden sollen. Viel Freude! :) VG Horst-schlaemma (Diskussion) 23:45, 23. Feb. 2014 (CET)
- Ob eine solche Kategorie überhaupt notwendig ist oder Sinn macht, lasse ich im Raum stehen. Bei den Ländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen habe ich übergeordneten Kategorien "Kurort in ..." herausgenommen, Grund: in den jeweiligen Landesgesetzen wird zwischen Kurorten und Erholungsorten deutlich unterschieden, ein Erholungsort ist nicht eine besondere Art eines Kurorts, ein Erholungsort ist kein Kurort. In den übrigen zehn Flächenländern dürfte das kaum anders sein. --Update (Diskussion) 00:30, 24. Feb. 2014 (CET)
Hallo, da hast du recht. Im Grunde ist es genau umgekehrt: Kurorte sind Erholungsorte. Ob nun heilklimatischer Kurort, Luftkurort, Seebad oder was auch immer - letztlich sind es alles staatlich anerkannte Erholungsorte mit jeweiligen Spezifizierungen, wobei natürlich das Prädikat Kurort eine "Höherstellung" ausweist. VG Horst-schlaemma (Diskussion) 00:52, 24. Feb. 2014 (CET)
- Also ist jede Kategorienverlinkung aus den Kategorien "Erholungsort in ..." in Richtung "Kurort in ..." herauszunehmen --Update (Diskussion) 01:08, 24. Feb. 2014 (CET)
Ja. In die andere Richtung gehört es hingegen: "Kurort in Deutschland" ist eine Unterkategorie von "Erholungsort". VG Horst-schlaemma (Diskussion) 12:18, 24. Feb. 2014 (CET)
- Auf welcher Grundlage kommst du zu der Ansicht, wenn doch, wie Update schreibt, deutlich zwischen den beiden Typen unterschieden wird? --Sitacuisses (Diskussion) 22:58, 24. Feb. 2014 (CET)