Kategorie Diskussion:Staatlich anerkannter Erholungsort in Deutschland

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Sitacuisses in Abschnitt Vervollständigung erwünscht!

Vervollständigung erwünscht! Bearbeiten

Einzig die Länder MV und Sachsen habe ich nach bestem Wissen vervollständigt. Alle anderen Kategorien sind zunächst mal "Hüllen", die beständig systematisch ergänzt werden sollen. Viel Freude! :) VG Horst-schlaemma (Diskussion) 23:45, 23. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Ob eine solche Kategorie überhaupt notwendig ist oder Sinn macht, lasse ich im Raum stehen. Bei den Ländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Nordrhein-Westfalen habe ich übergeordneten Kategorien "Kurort in ..." herausgenommen, Grund: in den jeweiligen Landesgesetzen wird zwischen Kurorten und Erholungsorten deutlich unterschieden, ein Erholungsort ist nicht eine besondere Art eines Kurorts, ein Erholungsort ist kein Kurort. In den übrigen zehn Flächenländern dürfte das kaum anders sein. --Update (Diskussion) 00:30, 24. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Hallo, da hast du recht. Im Grunde ist es genau umgekehrt: Kurorte sind Erholungsorte. Ob nun heilklimatischer Kurort, Luftkurort, Seebad oder was auch immer - letztlich sind es alles staatlich anerkannte Erholungsorte mit jeweiligen Spezifizierungen, wobei natürlich das Prädikat Kurort eine "Höherstellung" ausweist. VG Horst-schlaemma (Diskussion) 00:52, 24. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Also ist jede Kategorienverlinkung aus den Kategorien "Erholungsort in ..." in Richtung "Kurort in ..." herauszunehmen --Update (Diskussion) 01:08, 24. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Ja. In die andere Richtung gehört es hingegen: "Kurort in Deutschland" ist eine Unterkategorie von "Erholungsort". VG Horst-schlaemma (Diskussion) 12:18, 24. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Auf welcher Grundlage kommst du zu der Ansicht, wenn doch, wie Update schreibt, deutlich zwischen den beiden Typen unterschieden wird? --Sitacuisses (Diskussion) 22:58, 24. Feb. 2014 (CET)Beantworten