Kategorie Diskussion:Nach der Haager Konvention geschütztes Kulturgut in der Schweiz

Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Funck77

Wieso wurde die Seite geleert? Gibt es in der Schweiz keine nach der Haager Konvention geschützten Kulturgüter? --Schaengel 13:08, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Siehe hier: Kategorie:Kulturdenkmal nach Staat -- Funck77 13:41, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Ja und? Für die Haager Konvention gibt es aber eine eigene Oberkategorie. Ich empfehle auch diesen Link hier: http://www.sgkgs.ch/ --Schaengel 13:43, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Dafür gibt's die Kategorie:Kulturgut von nationaler Bedeutung in der Schweiz-- Funck77 13:45, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Und wieso wurde hier die Oberkategorie Geschütztes Kulturgut in der Schweiz gelöscht? Ein Kulturdenkmal steht übrigens nicht zwangsläufig auch unter dem Schutz der Haager Konvention. --Schaengel 13:46, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Laut Logbuch wurde gar nie etwas gelöscht. --84.226.158.202 13:48, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Sollte nicht zuerst mal geklärt werden, welche Kategorien überhaupt notwendig sind, bevor hier vollendete Tatsachen geschaffen werden? Wir haben Kategorie:Kulturgut von nationaler Bedeutung in der Schweiz, Kategorie:Kulturgut von regionaler Bedeutung in der Schweiz und jetzt auch noch Geschütztes Kulturgut in der Schweiz. --84.226.158.202 13:47, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Die Kategorie:Geschütztes Kulturgut in der Schweiz ist überflüssig. Das heisst bei uns in der Schweiz Denkmalschutzobjekt. Mit freundlichen Grüssen Dr. Manuel Kehrli, Beauftragter f. Kulturgüterschutz des Kt. Aargau, Denkmalpflege Aargau / Kdt KGS Stadt Bern. -- Funck77 13:48, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Stehen denn alle eingetragenen Denkmäler in Kategorie:Kulturgut von nationaler Bedeutung in der Schweiz und Kategorie:Kulturgut von regionaler Bedeutung in der Schweiz auch unter dem Schutz der Haager Konvention? Falls nein, müssen diese Denkmäler mit Kategorie:Geschütztes Kulturgut in der Schweiz gekennzeichnet werden. Falls ja, kann diese Kat als Oberkategorie eingetragen werden. Wie es in der Schweiz heißt ist unerheblich, da es eine internationale Oberkategorie ist. --Schaengel 13:50, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Kategorie:Kulturgut von nationaler Bedeutung in der Schweiz und Kategorie:Kulturgut von regionaler Bedeutung in der Schweiz = Haager Konvention S. Kategorie:Kulturgut von nationaler Bedeutung in der Schweiz. Wenn schon, dann Kategorie:Geschütztes Kulturgut in der Schweiz nur als Oberkategorie verwenden bitte. Ich kenne die Haager Konventionen bestens. -- Funck77 13:53, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Wenn alle Objekte auch auf der Liste der Haager Konvention stehen, dann kann die Kategorie:Geschütztes Kulturgut in der Schweiz als Oberkategorie eingetragen werden. --Schaengel 13:55, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Das ist die Haager Liste! Wenn die Kat. Geschütztes Kulturgut in der Schweiz bei jedem Artikel eingrtragen wird ist das eine typische Doppelspurigkeit. Haager Liste und Denkmalschutz ist hierzulande übrigens nicht deckungsgleich.-- Funck77 13:58, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Deswegen gibt es ja auch die beiden Kategorien. Also welche Schweizer Kategorie beinhaltet nun ausschließlich Objekte, die auf der Liste der Haager Konvention stehen? --Schaengel 14:00, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Kategorie:Kulturgut von nationaler Bedeutung in der Schweiz und Kategorie:Kulturgut von regionaler Bedeutung in der Schweiz -- Funck77 14:02, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Letzere Kat kann ich mir kaum vorstellen, steht auch nichts davon auf der Kategorieseite, im Gegensatz zu Kategorie:Kulturgut von nationaler Bedeutung in der Schweiz. Wenn ich mir die Liste Kategorie:Kulturgut von regionaler Bedeutung in der Schweiz im Detail anschaue, finde ich da jede Menge Objekte, wo ziemlich unwahrscheinlich ist, dass diese von der Haager Konvention geschützt sein sollen. Das Basler Münster steht beispielsweise in keiner der beiden Schweizer Kategorien, ist aber nach der Haager Konvention geschützt. --Schaengel 14:07, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Die Umsetzung der Hager Konvention in der CH sieht drei Ebenen vor: A (national), B (regional), C (lokal). Das aktuelle A-Inventar wurde 2009 vom Bundesrat genehmigt. Siehe [1] Bitteschön. -- Funck77 14:13, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Also gehört B (regional) doch nicht dazu? Und wieso fehlt das Basler Münster? --Schaengel 14:15, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Wieso sollte das Basler Münster fehlen? Steht doch hier drin auf Seite 94 (Münster mit Kreuzgängen und Pfalz). --84.226.158.202 14:18, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Ja da, aber in der Wikipedia ist es keiner entsprechenden Kategorie zugeordnet. --Schaengel 14:19, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Weil jemand vergessen hat, sie einzutragen. --84.226.158.202 14:20, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Wie kann man so ein wichtiges Bauwerk vergessen? Also muss alles nochmal überprüft werden. Was ist nun, gehört B zur Haager Konvention oder nur A? --Schaengel 14:26, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Beides, A und B. --84.226.158.202 14:30, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Da zweifel ich halt immer noch dran. B taucht nirgends auf. --Schaengel 14:34, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Verordnung über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, erstes Kapitel. --84.226.158.202 14:40, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Wo steht da, das B auch dazu gehört? --Schaengel 14:41, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
KGSV Art. 2, Abs. c-- Funck77 14:43, 3. Aug. 2011 (CEST)Beantworten