Kategorie Diskussion:Kirchengebäude im Kanton Aargau

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Xenos in Abschnitt Landeskirchliche und Bistums-Kat.

Landeskirchliche und Bistums-Kat. Bearbeiten

Bitte legt noch Unterkategorien an: Kirchengebäude der Reformierten Landeskirche Aargau und - keine reine Unterkat., sondern eine parallele Kat. - Kirchengebäude im Bistum Basel. Gruss --Xenos 11:19, 11. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Wie ichg dir schon mal gesagt habe, wäre der Kategoriename so aber nicht korrekt. Die Reformierte LaKi besitz kein einziges Kirchgebäude, die sind alle im Besitz der jeweiligen Kirchgemeinde. --Badener 12:06, 11. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Dann nenn' sie halt Kirchengebäude in der Reformierten Landeskirche Aargau oder Kirchengebäude auf dem Territorium der Reformierten Landeskirche Aargau. Ich sehe das Problem nicht. Man kann die Korrektheit auch übertreiben. --Xenos 13:08, 11. Nov. 2010 (CET) PS.: Ich werde bald eine Kirchengebäude-Kategorie zur Reformierten Kirche des Wallis anlegen. Dort kenne ich mich aus, die Gebäude sind landeskirchlicher Besitz.Beantworten
Ich nehm's halt gerne genau ;). Wie wäre es mit Reformierte Kirchengebäude im Aargau? Dann würde es auch den Kategorien AUD Commons entsprechen --Badener 14:11, 11. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Wäre ich vollauf mit einverstanden ! ;-) Nur zu. Das Aargauer Feld überlasse ich dir. Gruss --Xenos 15:03, 11. Nov. 2010 (CET) Ich stoppe mich mal gerade: aber wäre das noch eine Unterkategorie der Kat. Kirchengebäude nach Landeskirche ? Letzteres sollte nämlich gewährleistet sein. Es geht doch um Kirchgebäudegeographie und nicht um Kirchenbesitzjuristerei.Beantworten
Das wäre wirklich schwierig. Ich finde die Kategorie Kirchengebäude nach Landeskirche auch für die Schweiz nicht sonderlich passend bzw. notwendig. Solche grossen Abweichungen von den Kantonsgrenzen gibt es (verglichen mit den deutschen Verhältnissen) eigentlich nur in Solothurn und dort sind wiederum die reformierten Kirchen nur sehr dünn gesät, so dass das auch meiner Sicht kein "muss" ist. Lukas Kundert hat sogar vor kurzem in einem Vortrag gesagt, die Baselstädter Kirche sei keine Landeskirche, obwohl ich sie ja in der Tabelle aufgeführt hat. Ich weiss zwar nicht, welche Definition von LaKi er dieser Aussage zu Grunde gelegt hat, es zeigt aber, wie schwierig die Kategorien nach Landeskirchen ein können. Für Genf und Neuenburg sind sie ja auch nicht brauchbar. --Badener 16:01, 11. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Noch was: Müssten wir letzteres korrekterweise hier diskutieren? --Badener 16:03, 11. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Brechen wir hier mal ab. Ich verstehe nicht, warum du den deutsch-schweizerischen Unterschied im LK-Verständnis derart überbetonst (auch die deutsche Kirchenlandschaft ist bekanntlich nicht einheitlich) und warum du eine sinnvolle Kategorisierung derart problematisierst. --Xenos 16:21, 11. Nov. 2010 (CET) PS.: Neuenburg und Genf sind hier rechtsBeantworten
 
auch als Landeskirchen drauf - willst du das Bild löschen ? Wem soll mit dieser Ueberproblematisierung gedient sein ?
Bin ich dir irgendwie zu nahe getreten? Ich wollte das eigentlich sachlich klären und bin etwas überrascht ob deiner Emotionalität. Ich habe zwei Problemkreise angesprochen. Das eine war, dass in meinen Ohren "Kirchengebäude der .. Landeskirche" nach Besitzverhältnis klingt, was ja meistens nicht der Fall ist und, dass ich eine Kategorie nach Landeskirchen nicht ganz einfach finde, weil der Begriff "Landeskirche" - zumal wenn er über verschiedene Länder mit verschiedenen Rechtssystemen reicht - nicht einheitlich ist. Wenn du darüber nicht diskutieren kannst oder willst, dann müssen wir es wirklich lassen.
Noch eine Anmerkung zu der von mir erstellten Karte. Sie stellt eben nicht die Landeskirchen der Schweiz das, sondern die Mitgliedskirchen des SEK. --Badener 06:54, 12. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Ueber der Datei steht als Titel "Landeskirchen SEK" - müsste also, falls falsch, umbenannt werden. - Und noch einmal versuche ich dich zu überzeugen, dass die Schweiz Landeskirchen kennt. Lies bitte dieses Schild an der Loestrasse in Chur: [[1]]. Oder willst du behaupten, dass die Landeskirche, die sich Landeskirche nennt, sich selbst falsch versteht ? Hier beginnt Abstrusität. - Noch einmal, und das hat mit Emotionalität nichts zu tun, sondern ist nur Ausdruck meines Nichtverstehens: du überfrachtest die Kategorie, die gar nicht explizit von Besitzverhältnissen spricht, mit juristischen Spezialfragen, die im Lemma der Einzelkirche behandelt gehören. Im übrigen vermute ich, dass du auch bei den Besitzverhältnissen der Kirchgebäude nicht richtig liegst. Da gehört oft der Turm der politischen Gemeinde, der Kirchenkörper der Kirchgemeinde und dann ein Teilrecht (z.B. in Verkaufsfragen) sehr wohl der jeweiligen Landeskirche. --Xenos 08:07, 12. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Vielen Dank für die Argumente. Dass der Verkauf von Kirchen nur mit Genehmigung des KR möglich ist (das ist auch in AG so) überzeugt mich! Dass es in der Schweiz keine Landeskirchen gäbe, habe ich übrigens nie behauptet. Und danke auch für den Hinweis des nicht ganz korrekten Namens der von mir erstellten Datei. hab ihn schon geändert ;-). LG von Landeskirche zu Landeskirche --Badener 09:18, 12. Nov. 2010 (CET)Beantworten
Ok., prima, und danke für die Nachsicht mit meinem obigen Gequengel ;-) Habe gerade ein bisschen Stress. Viele Grüsse --Xenos 10:35, 12. Nov. 2010 (CET) PS.: Den Einleitungssatz bei Kategorie:Kirchengebäude nach Landeskirche habe ich nun noch präzisiert.Beantworten