Definition: Als Weinähnliches Getränk werden durch alkoholische Gärung, jedoch nicht aus Weintrauben hergestellte Getränke bezeichnet. Ausgangserzeugnisse sind Früchte aller Art außerdem z. B. Rhabarberstängel, Malzauszüge oder Honig (ein Tierprodukt). Ebenso gehören andere gegorene alkoholische Getränke der Pos. 2206 der Kombinierte Nomenklatur (Übersicht im TARIC) in diese Kategorie.

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