Kategorie:Rechtshistoriker (Deutsches Recht)

Dies ist eine Objektkategorie für Artikel, die folgendes Kriterium erfüllen: „ist ein/e Rechtshistoriker (Deutsches Recht)“. Das gilt auch für sämtliche Artikel in Unterkategorien. Diese Kategorie kann je nach Regelung des Fachbereichs eingeordnet werden in Objektkategorien und in Themenkategorien („gehört zu …“).

In diese Kategorie werden Rechtshistoriker eingeordnet, die als einen Schwerpunkt ihrer Forschung das deutsche Recht haben oder hatten.