Im deutschen Arbeitsrecht beschreibt man mit dem Begriff Kampfkraft die Fähigkeit einer Gewerkschaft, in einem Arbeitskampf ihre Positionen durchzusetzen. Als Faktoren dafür gelten

Der Begriff wird auch seltener für dieselbe Fähigkeit der Arbeitgeberseite verwendet. Diese wird entsprechend durch die Kampfkraft der Gewerkschaft gesenkt.[1]

Einzelnachweise

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  1. Gross, Willi.: Arbeitsrecht 2 : Fall · Systematik · Lösung · Kollektives Arbeitsrecht. 2., überarbeitete Auflage. Gabler Verlag, Wiesbaden 1992, ISBN 3-322-92019-4.