Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Politikbereich der Europäischen Union
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Die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (JZS; englisch: judicial cooperation in criminal matters, JCCM, französisch: coopération judiciaire en matière pénale, CJMP) ist ein Politikbereich der Europäischen Union. Sie ist in Art. 82 bis Art. 86 AEU-Vertrag geregelt. Gemeinsam mit der Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung, der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit dient die JZS dem übergeordneten Konzept eines „Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“.

Flagge der Europäischen Union

Die JZS ging mit dem Vertrag von Lissabon 2007 aus der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) hervor. Anders als für die PJZS gilt für die JZS allerdings das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, an dem der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament gleichberechtigt beteiligt sind.

Literatur

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  • Peter-Christian Müller-Graff, Friedemann Kainer: Zusammenarbeit in Strafsachen. In: Werner Weidenfeld, Wolfgang Wessels (Hrsg.): Europa von A bis Z. Berlin 2006, ISBN 3832913785, S. 392 ff.

Siehe auch

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