Das Hofgericht Wittenberg war ein für den Kurkreis im ernestinischen Kurfürstentum Sachsen 1529 eingerichtetes eigenes Hofgericht. Es blieb auch nach 1547 im albertinischen Kurfürstentum Sachsen bestehen.

Seine Aufgaben und seine Verfassung entsprachen denen des Oberhofgerichts Leipzig. Das Hofgericht wurde 1814 aufgelöst.

Quellen Bearbeiten

  • Wittenberg als Stadt des Rechts im 19. Jahrhundert
  • Ralf Frassek: Eherecht und Ehegerichtsbarkeit in der Reformationszeit: der Aufbau neuer Rechtsstrukturen im sächsischen Raum unter besonderer Berücksichtigung der Wirkungsgeschichte des Wittenberger Konsistoriums, Mohr Siebeck, 2005, S. 62