Hintersassen

vom Grundherrn abhängige freie Bauern
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Hintersassen (in der Regel Plural) (auch: Hintersättler, Hintersässen, Hintersiedler, Kossaten, Kossäten, Kleinhäusler, Beisassen) waren Landleute, welche ohne geschlossene Güter, nur mit einem Haus, Garten oder einzelnen Feldern „angesessen“ waren. Die Bezeichnung wurde vom Mittelalter bis zur Bauernbefreiung verwendet, in der Schweiz bis zur Änderung der Bundesverfassung 1874,[1] in Liechtenstein bis zur Einführung des Gemeindegesetzes von 1864,[2] in Preußen und im Deutschen Reich stellenweise bis in die 1880er Jahre.

Im Mittelalter wurde Hintersasse mit der Bedeutung „die hinter einem Herren sitzen“ auch als Sammelbegriff für die vom Grundherrn abhängigen Bauern gebraucht. Neben persönlich freien Hintersassen, die rechts- und vermögensfähig waren und „nur“ wirtschaftlich und sachrechtlich zu Leistungen verpflichtet waren, existierten halb- und unfreie Hintersassen, die Hörigen, in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis.[3]

Literatur

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  • Hans-Hermann Garlepp: Der Bauernkrieg von 1525 um Biberach a. d. Riss (Biberach an der Riß). Eine wirtschafts- und sozialgeschichtliche Betrachtung der aufständischen Bauern. Lang, Frankfurt am Main [u. a.] 1987, ISBN 3-8204-0274-8 (= Schriften zur europäischen Sozial- und Verfassungsgeschichte. Band 5, zugleich Dissertation an der FU Berlin, 1987).
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Einzelnachweise

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  1. Siehe Weblink zum Artikel im Historischen Lexikon der Schweiz.
  2. Bernd Marquardt: Hintersassen. In: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein. Abgerufen am 2. Februar 2020.
  3. Gerhard Bach: Zur Geschichte von Niederwerrn. Niederwerrn o. J. [1988]. S. 10 (Glossar)