Aus Gründen des Datenschutzes ist es manchmal sinnvoll auf manchen Bildern die Kennzeichen von Autos und Motorrädern unkenntlich zu machen. In Deutschland und Österreich ist es in den allermeisten Fällen unnötig.

Rechtslage

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  • In Deutschland gibt es keine generelle Vorschrift für eine Unkenntlichmachung.
  • In vielen Kantonen der Schweiz gibt es öffentliche Verzeichnisse mit Halterangaben. Schweizer Kennzeichen sollten unlesbar gemacht werden, um unerwünschter Kontaktaufnahmen mit dem Halter zu vermeiden.

Argumente

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  • Datenschutz in der Schweiz
  • Das Verpixeln ist zusätzlicher Aufwand
  • Das Bild wird verfälscht
  • Die Veränderung kann störend wirken

Arten der Verpixelung

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