Das Herrschaftsgericht Rothenfels war ein Herrschaftsgericht 1. Klasse der Familie Löwenstein-Wertheim-Rosenberg. Es bestand von 1814 bis 1848. Es befand sich im Untermainkreis des Königreichs Bayern.

Geschichte Bearbeiten

Am 1. Oktober 1814 wurde das Herrschaftsgericht genehmigt. Es entsprach vom Umfang der bisherigen Distrikmairie Rothenfels und diese dem rechtsmainischen Teil des früheren Amtes Rothenfels. Dies waren 8 Orte mit 797 Familien und 3544 Einwohnern. Eine bedeutende Erweiterung erfuhr das Herrschaftsgericht Rothenfels 1819. Im Rahmen eines Gebietstausches kam das ehemalige Löwenstein-Wertheimsche Amt Steinfeld mit etwa 5000 Einwohnern von Baden an Bayern und wurde dem Herrschaftsgericht Rothenfels zugeordnet. Am 1. Oktober 1848 wurde das Herrschaftsgericht aufgelöst und durch die königliche Gerichts- und Polizeibehörde Rothenfels ersetzt.

Literatur Bearbeiten