Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen

Das Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen, kurz Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG), war ein Landesgesetz in Schleswig-Holstein.

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen
Kurztitel: Psychisch-Kranken-Gesetz
Abkürzung: PsychKG
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Schleswig-Holstein
Rechtsmaterie: Betreuungsrecht
Ursprüngliche Fassung vom: 26. März 1979 (GVOBl. Schl.-H. S. 251)
Inkrafttreten am:
Letzte Neufassung vom: 14. Januar 2000 (GVOBl. 2000 Nr. 3 S. 106, ber. S. 206)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. April 2000
Letzte Änderung durch: Art. 32 G vom 2. Mai 2018 (GVOBl. 2018 Nr. 8 S. 162–207)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
25. Mai 2018
Außerkrafttreten: 23. Dezember 2020 (§ 45 S. 2 PsychHG, GVOBl. 2020, S. 1047)
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz regelte Hilfen für psychisch kranke Menschen und ihre Unterbringung in einem Krankenhaus.

2013 wurde eine Novelle diskutiert und mit Gesetz vom 7. Mai 2015 verabschiedet.[1][2][3]

Das PsychKG ist mit Wirkung zum 24. Dezember 2020 durch das Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG) abgelöst worden.

Statistik Bearbeiten

In Schleswig-Holstein werden pro Jahr 4.000 Unterbringungen je 1.000.000 Einwohner vollzogen, davon die Hälfte nach PsychKG und die andere nach Betreuungsrecht. In den einzelnen Bundesländer reicht die Quote von 900 bis 5.000 je 1.000.000 Einwohner und Jahr. Die Verteilung auf die Rechtsgrundlagen umspannt den Bereich von 7:1 bis 1:7.[4]

Gerichts-Verfahren zur Unterbringung nach PsychKG wurden im Bundesdurchschnitt 2006 bis 2015 ca. 1.000 Verfahren je 1.000.000 Einwohner und Jahr durchgeführt.[5]

Siehe auch Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Gesetz zur Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes und des Maßregelvollzugsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung. Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drs. 18/1363 vom 3. Dezember 2013
  2. Thomas Saschenbrecker: Stellungnahme zur Frage der Verfassungskonformität der geplanten Neufassungen des PsychKG und des Maßregelvollzugsgesetzes in Schleswig-Holstein. Erstellt für den Schleswig-Holsteinischen Landtag. 14. März 2014
  3. GVOBl. 2015 Nr. 6 S. 106
  4. Stand 2014 laut bipolaris.de
  5. Die Zahl der anhängigen bzw. durchgeführten Verfahren gemäß § 312 Nummer 3 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die nicht notwendigerweise in einer tatsächlichen Unterbringung der betroffenen Person endeten. laut Bundesamt für Justiz, Geschäftsübersichten der Amtsgerichte für die Jahre 2006 bis 2015. laut Drucksache 18/11619 Deutscher Bundestag