Ein Geschwindigkeitstrichter ist in Deutschland eine Einrichtung auf öffentlichen Straßen, die entsprechend § 45 StVO durch eine geregelte Abfolge von Geschwindigkeitsbeschränkungen die zulässige streckenbezogene Höchstgeschwindigkeit schrittweise in Etappen auf den Zielwert herab begrenzt. In Deutschland sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung im Normalfall Schritte von 20 km/h vorgesehen. In abweichenden Fällen ist die erste Reduzierung (nicht jedoch auf den Endwert) um 30 km/h zulässig.

Geschwindigkeitstrichter werden zeitlich begrenzt vor allem zur Sicherung von Baustellen, dauerhaft in der Anfahrt auf Engstellen oder im Übergangsbereich von Schnellstraßen auf innerörtliche Straßen verwendet. Die Vorgehensweise dient dazu, das Geschwindigkeitsniveau gezielt schrittweise abzusenken, um durch Harmonisierung der Geschwindigkeiten abrupte Fahr- und Bremsmanöver zu vermeiden. In besonderen Fällen werden zusätzlich stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen zur Kontrolle installiert. Außerdem finden Geschwindigkeitstrichter auch vor Staus Anwendung, da dadurch Auffahrunfälle am Stauende vermieden werden. Bei Mautstellen auf Autobahnen wird so der Verkehr langsam abgebremst.

Mittlerweile ist der Geschwindigkeitstrichter auch in die Fortschreibung zur RSA 95 und ZTV-SA 97 aufgenommen und muss auf Landesstraßen außerorts bei über 50 km/h angeordnet werden.[1] Bei Autobahnen wird er meistens mit 120 - 100 - 80 - 60 angeordnet. Auf Bundes- und Landstraßen wird er meistens mit 70 - 50 - 30 angeordnet.

Einzelnachweise

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  1. 6.1 Allgemeines zu Einrichten und Abbauen von Arbeitsstellensicherungen für Arbeitsstellen von längerer Dauer (Memento des Originals vom 26. September 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.rsa-95.de (Absatz 3)