Geschützter Landschaftsbestandteil Obstweide (Rumbeck)

Der Geschützte Landschaftsbestandteil Obstweide (Rumbeck) mit 0,57 Hektar Flächengröße liegt östlich von Rumbeck im Stadtgebiet von Arnsberg im Hochsauerlandkreis. Die Fläche wurde 1998 mit dem Landschaftsplan Arnsberg durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Geschützter Landschaftsbestandteil (LB) mit einer Flächengröße von 0,59 ha und Namen Geschützter Landschaftsbestandteil Obstweidenbrache erstmals ausgewiesen.[1] 2021 wurde der LB bei der Neuaufstellung des Landschaftsplans verkleinert erneut ausgewiesen.[2] Sie grenzt westlich direkt an die Bebauung.

Beschreibung

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Beim LB handelt es sich um eine alte Streuobstwiese.[2]

Der Landschaftsplan führte 1998 zum Wert des LB aus: „Die Fläche hat lokale Bedeutung vor allem zur Belebung des Landschaftsbildes sowie als Lebensraum für Kleinsäuger und Insekten.“[1]

Der Landschaftsplan führte 2021 bei der Neuaufstellung zum Wert des LB aus: „Auf der Obstweide stocken alte Apfel-, Birnen- und Zwetschenbäume. Junge Bäume wurden nachgepflanzt. Die Fläche hat neben ihrem hohen faunistischem Wert Bedeutung vor allem auch zur Belebung des Landschaftsbildes in Ortsrandlage.“[2]

Als zusätzliche Entwicklungsmaßnahmen wurden festgesetzt, dass abgängige Obstbäume bis in die Zerfallsphase hinein zu erhalten sind und dann nachgepflanzt werden soll; vorhandene Fehlstellen mit standortangepassten Obstsorten zu ergänzen und die Bäume bei Bedarf gegen Verbiss zu schützen.[2]

Schutzgrund, Verbote und Gebote

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Geschützte Landschaftsbestandteile haben laut Landschaftsplan eine besondere Funktion für die Gliederung und Belebung des Landschaftsbildes bzw. des umgebenden Offenlandes. Es kommt solchen Objekten in der Regel eine erhöhte Bedeutung als Bruthabitat für Hecken- und Gebüschbrüter zu. Laut Landschaftsplan sind Geschützte Landschaftsbestandteile im Plangebiet durch ihren eigenständigen Charakter deutlich von der sie umgebenden „normalen“ Wald- und Feld-Landschaft zu unterscheiden.[2]

Wie bei allen LB ist es verboten diese zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzutrennen oder auf andere Weise in seinem Wachstum oder Erscheinungsbild zu beeinträchtigen. Unberührt ist jedoch die ordnungsgemäße Pflege eines LB.[2]

Das LB soll laut Landschaftsplan „durch geeignete Pflegemaßnahmen erhalten werden, solange der dafür erforderliche Aufwand in Abwägung mit ihrer jeweiligen Bedeutung für Natur und Landschaft gerechtfertigt ist.“[2]

Literatur

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  • Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Arnsberg, Meschede 1998.
  • Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Arnsberg – Neuaufstellung. Meschede 2021.

Einzelnachweise

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  1. a b Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Arnsberg. Arnsberg 1998, S. 215.
  2. a b c d e f g Landschaftsplan Arnsberg – Neuaufstellung, S. 137 ff. (PDF) Abgerufen am 28. August 2022.

Koordinaten: 51° 23′ 19,9″ N, 8° 6′ 34,7″ O