Geruchsstunde

Messgröße zur Beurteilung von Geruchsimmissionen

Eine Geruchsstunde ist eine Maßeinheit zur Beurteilung von Geruchsimmissionen. Dabei ist die Geruchsstunde wie folgt definiert: Falls innerhalb einer Stunde in einem bestimmten Teilzeitraum (allgemein einem Zehntel der Stunde) erkennbare Gerüche festgestellt werden, liegt eine Geruchsstunde vor, das heißt die gesamte Stunde wird als Stunde mit Geruchsbelastung gezählt.[1] Die relative Anzahl von Geruchsstunden (Anzahl der Geruchsstunden zur Gesamtstundenzahl) ist die Messgröße der Immission und wird zur Bewertung der zulässigen Geruchsimmission für verschiedene Bereiche (z. B. Wohngebiete) herangezogen.[2]

Hintergrund Bearbeiten

Für die Bemessung von Geruchsbelästigungen gibt es keine geeigneten chemisch-physikalischen Messmethoden. Psychophysische Verfahren, das heißt die direkte Geruchschwellenbestimmungen durch Menschen, sind nicht zu ersetzen.[3] Unter anderem gab die mittlerweile zurückgezogene[4] VDI-Richtlinie 3881 Blatt 1 „Olfaktometrie – Geruchsschwellenbestimmung – Grundlagen“ einen Überblick über geeignete Verfahren bei Genehmigungsverfahren. Diese sind inzwischen in der Norm DIN EN 13725 „Luftbeschaffenheit – Bestimmung der Geruchsstoffkonzentration mit dynamischer Olfaktometrie“ zu finden.

Da viele einzelne kurzzeitige Geruchseinwirkungen den individuellen Eindruck vermitteln können, dass es durchgehend riecht, war eine Standardisierung des Verfahrens zur Feststellung der Dauer und des Anhaltens von Geruchsimmissionen notwendig.[5] Dafür wurde der Begriff Geruchsstunde festgelegt.

Wichtig zur Ermittlung eines Geruchs ist dabei nicht wie in der Olfaktometrie die Wahrnehmungsschwelle, dass es riecht, sondern die Erkennungsschwelle, wonach es riecht.[6]

Typische Geruchsemittenten sind die Landwirtschaft, Entsorgungswirtschaft, Produktionsanlagen von Unternehmen der Chemie- und Papierindustrie, Raffinerien und die Nahrungs- und Genussmittelindustrie.[3]

Vorgehensweise zur Ermittlung Bearbeiten

Eine Geruchsstunde wird im Rahmen von Genehmigungsverfahren oder bei Anwohnerbeschwerden mittels Begehungen durch geschulte[7] als Prüfer bezeichnete Probanden – im Jargon auch Schnüfflerteams[3] genannt (vgl. auch die historischen Kaffeeriecher) – ermittelt. Die Prüfer müssen bestimmten physiologischen und psychologischen Anforderungen genügen.[8] Im Rahmen einer Begehung stellt sich ein Prüfer an vorher zu bestimmende Orte – Messpunkt in einem vorher abgesteckten Raster – und wendet für eine Einzelmessung an einem Ort eine der beiden nachfolgend aufgeführten Methoden an:

  1. Der Prüfer nimmt für einen Zeitraum von zehn Minuten im Abstand von jeweils zehn Sekunden eine Riechprobe. Das jeweilige Ergebnis wird in Form einer Ja/Nein-Aussage mit Angabe der Geruchsart festgehalten.[9] Der Geruchszeitanteil ist das Verhältnis der positiv beurteilten Riechproben zu deren Gesamtanzahl.[10] Geruchswahrnehmungen außerhalb des zehn-Sekunden-Takts sollen nicht berücksichtigt werden.
  2. Der Prüfer beurteilt jeden Atemzug und beginnt bzw. beendet die Zeiterfassung mit Ein- bzw. Aussetzen der Geruchswahrnehmung. Der Geruchszeitanteil ist das Verhältnis der aufsummierten Dauern der Geruchswahrnehmung zum Messzeitintervall.[10] Diese Methode suggeriert, dass das Messzeitintervall kontinuierlich beurteilt wird; tatsächlich findet aber nur eine Beurteilung sämtlicher Atemzüge im Messzeitraum statt.[6] Für dieses Messverfahren werden spezielle Datenaufnahmegeräte benötigt, die gewonnenen Daten sind dann unmittelbar EDV-lesbar.[6]

Überschreitet bei der Einzelmessung der ermittelte Geruchszeitanteil einen festgelegten Wert, so wird diese Einzelmessung als Geruchsstunde gewertet. Die Geruchsimmissions-Richtlinie Nordrhein-Westfalen setzt dafür einen Wert von zehn Prozent an.[2]

Eine Geruchsstunde ist nicht nur ein Messergebnis, sondern stellt auch eine Bewertung dar.[11] Kritisiert wird an der Definition, dass keine Angaben zur Messunsicherheit möglich sind und dass bei Vorliegen uneindeutiger Geruchswahrnehmung eine geringe Anzahl an Atemzügen ausreicht, um das Ergebnis als gerade zählend oder gerade nicht zählend zu werten.[12]

Literatur Bearbeiten

  • VDI 3940 Blatt 1:2006-02 Bestimmung von Geruchsstoffimmissionen durch Begehungen; Bestimmung der Immissionshäufigkeit von erkennbaren Gerüchen; Rastermessung (Measurement of odour impact by field inspection; Measurement of the impact frequency of recognizable odours; Grid measurement). Beuth Verlag, Berlin. (Inhaltsverzeichnis, Kurzreferat).

Weblinks Bearbeiten

Wiktionary: Geruchsstunde – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. LANUV: Ausbreitungsrechnung für Geruchsstoffe (Memento vom 24. Februar 2016 im Internet Archive)
  2. a b Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie – GIRL -), RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – V-3-8851.4.4 – vom 5. November 2009, Abschnitt 4.4.7
  3. a b c Jürgen Hellbrück, Manfred Fischer: Umweltpsychologie: Ein Lehrbuch. Hogrefe Verlag, 1999, ISBN 978-3-8409-0621-3, S. 152 (google.com [abgerufen am 16. Februar 2016]).
  4. VDI-Richtlinie: VDI 3881 Blatt 1 Olfaktometrie – Geruchsschwellenbestimmung – Grundlagen. Verein Deutscher Ingenieure, abgerufen am 17. Februar 2016.
  5. Eckehard Koch: Zur Geschichte der Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen. In: Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL (Hrsg.): Gerüche in der Umwelt. VDI-Berichte 2195, 2013, ISBN 978-3-18-092195-2, S. 1–14.
  6. a b c Ralf Both: Grundlagen zur Methode der Raster- und Fahnenbegehung nach VDI 3940 und Geruchsimmissions-Richtlinie. In: Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN – Normenausschuss KRdL (Hrsg.): Gerüche in der Umwelt. VDI-Berichte 1373, 1998, ISBN 3-18-091373-8, S. 273–286.
  7. Christoph Mannebeck: Die Zukunft der Bestimmung von Geruchsimmissionen durch Rasterbegehungen nach VDI 3940 Blatt 1 im Zeitalter des Web 2.0. Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft, Band 71 (2011) 10, S. 455–458.
  8. VDI 3940 Blatt 1:2006-02 Bestimmung von Geruchsstoffimmissionen durch Begehungen; Bestimmung der Immissionshäufigkeit von erkennbaren Gerüchen; Rastermessung (Measurement of odour impact by field inspection; Measurement of the impact frequency of recognizable odours; Grid measurement). Beuth Verlag, Berlin, S. 10.
  9. Andreas Sowa, Stephan Schirz: Gerüche aus der Tierhaltung – Vergleich verschiedener Bewertungsmethoden. Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft, Band 61 (2001) 6, S. 127–132.
  10. a b VDI 3940 Blatt 1:2006-02 Bestimmung von Geruchsstoffimmissionen durch Begehungen; Bestimmung der Immissionshäufigkeit von erkennbaren Gerüchen; Rastermessung (Measurement of odour impact by field inspection; Measurement of the impact frequency of recognizable odours; Grid measurement). Beuth Verlag, Berlin, S. 15.
  11. Martin Kamp: Neue Richtlinie VDI 3894 ersetzt Richtlinienreihe VDI 3471. Agrar- und Umweltrecht, Nr. 5, 2013, S. 294–300.
  12. Werner-Jürgen Kost, Claus-Jürgen Richter: Bestimmung der Geruchsimmission (Rastermessung) nach VDI 3940 Blatt 1. Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft, Band 69 (2009) 7/8, S. 315–317.