Fruchtfolgeflächen (FFF) ist der in der Schweiz offiziell verwendete Begriff für landwirtschaftliche Flächen, die „ackerfähig“ sind, das heißt Ackerland, Kunstwiesen und ackerfähige Naturwiesen.[1] Nicht dazu gehören also Flächen, die zwar Landwirtschaftsland sind, aber beispielsweise aus Felspartien bestehen.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Bundesamt für Raumentwicklung ARE