Freiwilligengesetz
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Freiwilligengesetz steht für:
- das deutsche Gesetz vom 23. Juli 1955 über die vorläufige Rechtsstellung der Freiwilligen in den Streitkräften, siehe Freiwilligengesetz (Deutschland)
- das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement der Republik Österreich, siehe Freiwilligengesetz (Österreich)
- das deutsche Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst, siehe Bundesfreiwilligendienstgesetz