Freigrenze

Begriff aus dem deutschen Steuerrecht

Freigrenze ist ein Begriff aus dem deutschen Steuerrecht. Wird eine Freigrenze überschritten, treten die Rechtsfolgen für den Gesamtbetrag ein, nicht nur für den die Freigrenze übersteigenden Betrag.

Beispiele für Freigrenzen Bearbeiten

Fallbeispiel Bearbeiten

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben gem. § 23 EStG steuerfrei, wenn der erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1.000 € (bis 2023 600 €) betragen hat (= Freigrenze von faktisch 599,99 €).

  • Der Gesamtgewinn 2024 beträgt 999,99 €: Keine Steuerpflicht, da Freigrenze nicht überschritten.
  • Der Gesamtgewinn beträgt 1.000 €: Steuerpflicht des vollen Betrags von 1.000 Euro, da Freigrenze überschritten.

Sonstiger Sprachgebrauch Bearbeiten

Seit 1. April 2024 erlaubt das Cannabisgesetz Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in Deutschland (in der seit mindestens sechs Monaten bewohnten Wohnung sind bis zu 50 Gramm erlaubt) und den private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen.

Schon vorher wurde bei kleinen Mengen für den Eigenbedarf von einer Strafverfolgung abgesehen und die tolerierte Menge oft Freigrenze oder Toleranzgrenze genannt. Der Besitz wurde allerdings nicht als erlaubt angesehen. Auch geringe Mengen waren verboten und wurden eingezogen. Das Bundesverfassungsgericht appellierte 1994 im Cannabis-Beschluss an die Bundesländer, die Freigrenze einheitlich zu regeln.[1]

Siehe auch Bearbeiten

Fußnoten Bearbeiten

  1. Drogen: Länder prüfen einheitliche Haschisch-Freigrenze