Fotorecht
Teilbereiche der Rechtswissenschaft
Als Fotorecht bezeichnet man die Summe mehrerer Teilbereiche der Rechtswissenschaft und -praxis, die sich mit der Aufnahme, Gestaltung und Verwertung von Fotografien beschäftigt. Das Fotorecht regelt zudem das Verhältnis zwischen Bildanbieter und Bildverwerter. Es befasst sich darüber hinaus mit den Rechten an den fotografierten bzw. zu fotografierenden Motiven, die ihrerseits durch Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte geschützt sein können, sowie mit Fragen des Hausrechts.
Wesentliche Bestandteile des Fotorechts sind das Urheber- und Leistungsschutzrecht an Fotografien (Lichtbilder und Lichtbildwerke) sowie das Recht am eigenen Bild (auch Bildnisrecht genannt, §§ 22, 23 KUG).
Literatur
Bearbeiten- Thomas Hoeren, Michael Nielen (Hrsg.): Fotorecht. Recht der Aufnahme, Gestaltung und Verwertung von Bildern. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-503-06387-0 (Sammlung von studentischen Arbeiten).
- Alexander Koch: Handbuch zum Fotorecht. PIAG, Sinzheim 2003, ISBN 3-921864-47-X.
- Wolfgang Rau: Fotorecht. Ihr Ratgeber für den fotografischen Alltag. 4., aktualisierte und erweiterte Auflage. Rheinwerk, Bonn 2021, ISBN 978-3-8362-8477-6 (mit einer Liste kritischer Motive).
- Florian Wagenknecht, Dennis Tölle: Recht am Bild. Wegweiser zum Fotorecht für Fotografen und Kreative. dpunkt Press, Bonn 2012, ISBN 978-3-86490-010-5.
- Endress Wanckel: Foto- und Bildrecht. Beck, 5. Auflage. München 2017, ISBN 978 3 406 712227.
- Rudolf Wedler: Fotorecht – Amateurfilmrecht. 7. Ausgabe. Fotokinoverlag, Leipzig 1986 (zum Fotorecht in der DDR).
Siehe auch
Bearbeiten- Bildrechte – ausführlicher Artikel, enthält alle wesentlichen Aspekte des Fotorechts.
- Medienrecht – Schwerpunkt Massenmedien