Familiengericht

Abteilung des Amtsgerichts

Familiengerichte sind Gerichte oder Abteilungen von Gerichten, die sich mit familienrechtlichen Verfahren beschäftigen.

Situation in einzelnen Ländern Bearbeiten

Europäische Union Bearbeiten

Deutschland Bearbeiten

Siehe auch Familiengericht (Deutschland)

Österreich Bearbeiten

In Österreich gibt es keine Familiengerichte. Die familiengerichtlichen Verfahren werden von den Bezirksgerichten geführt.

Schweiz Bearbeiten

  • in einheitliches rechtliches Konstrukt für Familiengerichte konnte sich in der föderalen Struktur der Schweiz nicht durchsetzen. Es gibt jedoch vereinzelt Behörden, die sich Familiengericht nennen. Hierbei handelt es sich meistens um Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.

Restliches Europa Bearbeiten

England und Wales Bearbeiten

Schottland Bearbeiten

  • Das Outer House des Court of Session. Es gibt allerdings keine Abteilung für Familiensachen (family division), sondern nur zwei Familienrichter.
  • 39 sheriff courts ohne Abteilungen für Familiensachen und ohne besondere Familienrichter. Ausnahme bilden hier die drei größten Sheriff courts (Glasgow, Edinburgh, Aberdeen), bei denen es Richter (Sheriffs) gibt, die sich insbesondere um Familiensachen kümmern.

Weblinks Bearbeiten

Commons: Familiengericht – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien