Die FTZ 123 D 12 ist eine in Deutschland gebräuchliche Schnittstelle von Telefonanlagen zum Anschluss einer Tür-Freisprecheinrichtung.

Der Name der Schnittstelle verweist auf den Ursprung der Definition beim Fernmeldetechnischen Zentralamt (FTZ).

Der Dienstbehelf 12 „123 D 12 Rahmenregelung für Anlagen nach Ausstattung 1“ vom Januar 1988 enthielt die betreffende Spezifikation vom Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, in der für die Schnittstelle festgelegt war:[1]

  • kein Zugang zum öffentlichen Telefonnetz (es sollte nicht möglich sein, ein Orts- oder Ferngespräch mit der Türstelle zu verbinden),
  • gleichstromfreie a/b-Schnittstelle,
  • 2 potentialfreie Relaiskontakte für mindestens 24 Volt und 0,3 Ampere, davon
    • 1 Schließer mit mindestens 3 Sekunden Einschaltdauer für Türöffner,
    • 1 Schließer für andere Zwecke,
  • Betätigung des Türöffners durch das Impulswahlverfahren.

Wie die Signalisierung erfolgt, bleibt offen. Der Spezifikation genügt, wenn eine separate Klingelanlage notwendig ist und die Türsprechstelle angerufen werden muss.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Helmut Kropp: Tür-Freisprechanlagen und die "123 D 12". BATELCO GmbH, November 2002, abgerufen am 14. September 2012.