Ermächtigungsdelikt
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Ermächtigungsdelikt steht für:
- Ermächtigungsdelikt (Deutschland), Delikt, dessen Ermächtigung zur Strafverfolgung im Ermessen politischer Organe steht
- Ermächtigungsdelikt (Österreich), strafbare Handlung, die nur bei Ermächtigung von dem Betroffenen durch die Staatsanwaltschaft verfolgt wird