Estland kennt weder eine Erbschaft- noch eine Schenkungsteuer.[1] Werden ererbte oder unentgeltlich erworbene Immobilien aber verkauft, dann muss für den gesamten Erlös Einkommensteuer (2009: 21 %) bezahlt werden, es sei denn, bei der Immobilie handelt es sich um eine von dem Erben selbst benutzte Wohnung.[2]

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Viktor Kaasik: Erbrecht in Estland, in: Rembert Süß (Hrsg.): Erbrecht in Europa, 2. Aufl. 2008, Zerb Verlag, Angelbachtal, ISBN 978-3-935079-57-0, Seite 584 Tz. 119
  2. Erbrecht in Estland, V. Steuern und Gebühren; KPMG: Estonia: Taxation, Seite 18 (Englisch) (Memento des Originals vom 7. Dezember 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kpmg.com

Siehe auch Bearbeiten