Die Ehrenbürgerwürde an Hochschulen ist eine gezielt geschaffene akademische Auszeichnung aus Deutschland. 1919 berieten Rektoren auf der Rektorenkonferenz zum Antrag, Männer und Frauen, „die sich in anderer als rein wissenschaftlicher Weise um die Universitäten verdient gemacht haben, insbesondere durch bedeutendere materielle Zuwendungen, die Erteilung eines von der gesamten Universität, nicht den einzelnen Fakultäten ausgehenden Ehrenbürgerbriefes“ zu würdigen. Der Grund war, „in Zukunft alles zu tun, um den Schein zu vermeiden, als ob der Ehrendoktortitel lediglich durch Geldleistungen erworben werden könne“, wie sie 1918 erklärt hatten.[1]

Weil moderne Hochschulen mit ihren Laboren und vielen Studenten großen Geldbedarf entwickelten, war damals im kriegsgeschüttelten Deutschland die Findigkeit gefragt, außerstaatliche Mittel zu gewinnen. Deshalb entstanden an ihnen auch Vereinigungen der “Freunde und Förderer” seit 1917.[2]

Die Anregung der Rektorenkonferenz von 1919 wurde teilweise schnell umgesetzt, so in Heidelberg, Bonn und Rostock. Neben der Bezeichnung Ehrenbürger wurde allgemein die Würde eines Ehrensenators oder eines Ehrenmitgliedes[3] eingeführt. Dies wurde nicht einheitlich praktiziert. Bald wurden auch Bezeichnungen verändert. Es entwickelte sich die Einschätzung, dass am geringsten das Ehrenmitglied gilt und am meisten der Ehrensenator, der bisweilen auch im Briefkopf als „Senator e.h“ geführt wird. Schon in der Anfangszeit kam es zu Ehrungen an Frauen, so an der Frankfurter Universität.[4]

Im „Dritten Reich“ kam es zu Aberkennungen durch die Nationalsozialisten. Nach dem Zweiten Weltkrieg begann die Annullierung von Verleihungen der Ehrenbürgerwürde an deutschen Hochschulen an Nationalsozialisten.

Literatur Bearbeiten

  • Hermann Weisert: Die Ehrenbürger und Ehrensenatoren der Universität Heidelberg. In: Ruperto Carola 34. Jg., Heft 67/68, 1982, S. 109–114.
  • Hans D. Zimmermann: Die Ehrenmitglieder und Ehrensenatoren der Universität Halle-Wittenberg von 1920-1945. In: Beiträge zur Geschichte der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 1502–2002. Halle/Saale 2002, ISBN 978-3-89812-144-6, S. 445–454.
  • Gunter Stemmler: Ehre, wem Ehre gebührt. Ein Erinnern an Ehrenbürger und Ehrensenatoren. In: Forschung Frankfurt. Wissenschaftsmagazin der Goethe-Universität 27, 2009, H. 3, S. 106–109 (Digitalisat).
  • Gunter Stemmler: Die Ehrenbürger der Hochschulen. Das Beispiel der Universität Frankfurt am Main. In: Jahrbuch für Universitätsgeschichte 14, 2011, S. 221–228.
  • Gunter Stemmler: Die Vermessung der Ehre. Zur Geschichte der Ehrenbürger, Ehrensenatoren sowie Ehrenmitglieder an deutschen Hochschulen und an der Universität Frankfurt. Lang, Frankfurt am Main u. a. 2012, ISBN 978-3-631-62517-0.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Gunter Stemmler: Die Vermessung der Ehre. Zur Geschichte der Ehrenbürger, Ehrensenatoren sowie Ehrenmitglieder an deutschen Hochschulen und an der Universität Frankfurt. Lang, Frankfurt am Main u. a. 2012, ISBN 978-3-631-62517-0, S. 31f.
  2. Gunter Stemmler: Die Vermessung der Ehre. Zur Geschichte der Ehrenbürger, Ehrensenatoren sowie Ehrenmitglieder an deutschen Hochschulen und an der Universität Frankfurt. Lang, Frankfurt am Main u. a. 2012, ISBN 978-3-631-62517-0, S. 13–15.
  3. Hans D. Zimmermann: Die Ehrenmitglieder und Ehrensenatoren der Universität Halle-Wittenberg von 1920-1945. In: Beiträge zur Geschichte der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg 1502–2002. Halle/Saale 2002, ISBN 978-3-89812-144-6, S. 445–454.
  4. Gunter Stemmler: Ehre, wem Ehre gebührt. Ein Erinnern an Ehrenbürger und Ehrensenatoren. In: Forschung Frankfurt. Wissenschaftsmagazin der Goethe-Universität 27, 2009, H. 3, S. 106–109; Gunter Stemmler: Die Ehrenbürger der Hochschulen. Das Beispiel der Universität Frankfurt am Main. In: Jahrbuch für Universitätsgeschichte 14, 2011, S. 225.