Unter einem Edelmannsgut wird ein adliges Gut verstanden,[1] also ein Gut, dessen Besitzer von adeliger Abstammung ist.

Der Begriff Edelmannsgut wird beispielsweise in den altbaierischen landesständischen Freibriefen von Gustav von Lerchenfeld 1853 erwähnt.[2]

Einzelnachweise

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  1. Deutsches Rechtswörterbuch. Abgerufen am 7. Februar 2012 (deutsch).
  2. Deutsches Rechtswörterbuch. Abgerufen am 7. Februar 2012 (deutsch).