Ecclesiam a Jesu Christo

päpstliche Bulle über das Freimaurertum

Ecclesiam a Jesu Christo („Die Kirche Jesu Christi“) ist eine Bulle von Papst Pius VII. Die Bulle vom 13. September 1821 behandelt in erster Linie die Exkommunikation der Freimaurer und die Verbreitung freimaurerischer Schriften.

Bereits Papst Clemens XII. hatte 1738 in der Bulle In eminenti apostolatus specula die Freimaurerei scharf verurteilt, nach ihm Papst Benedikt XIV. 1751 in der Bulle Providas romanorum. Die Bulle Ecclesiam a Jesu Christo brachte die Freimaurerei auch mit der in Italien entstandenen Gruppe der Carbonari in Verbindung, denen man Indifferenz in geistlichen Fragen vorwarf, den Willen, die Kirche zu spalten und letztlich zu zerstören, die Verweltlichung Jesu Christi insbesondere durch die Art ihrer Riten, die Verhöhnung der Sakramente, und die Verbündung gegen den Primat des Papstes.

In diesem Zusammenhang ordnet der Papst über die Exkommunikation hinaus an, die Schriften und Bücher jener Gruppen nicht zu lesen oder als gedruckte oder handschriftliche Werke weiterzuverbreiten.

Historisch wird die Bulle vor allem als Abwehrversuch gegen die Carbonari gesehen, die als Anhänger der italienischen Nationalbewegung des Risorgimento den Fortbestand des Kirchenstaats gefährdeten. Die Bulle entstand auch auf Druck Metternichs, der sie als komplementär zum militärischen Eingreifen Österreichs in Neapel zur Aufrechterhaltung des Ancien Régime sah.[1]

Textausgabe Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Anmerkungen Bearbeiten

  1. Klaus Hammacher: Die deutsche Freimaurerei im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. In: Helmut Reinalter (Hrsg.): Freimaurer und Geheimbünde im 19. und 20. Jahrhundert in Mitteleuropa. Studienverlag, Innsbruck, Wien, Bozen 2016, S. 87–127, hier S. 102 (E-Book-Ausgabe); Frank J. Coppa: The Modern Papacy since 1789. Routledge, London, New York 1998, S. 58. Dort wird verwiesen auf Alan Reinerman: Metternich and the Papal Condemnation of the Carbonari, 1821. In: Catholic Historical Review. Band 54, 1968, S. 55–69.

Siehe auch Bearbeiten