Diskussion:Zwischengesang

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Concord in Abschnitt Belege?

Belege?

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Ich habe den Belege-Baustein gesetzt, damit die etwas steile Formulierung bezüglich der Regeln vielleicht doch noch belegt wird. Ich als unbedarfter lutherischer Beobachter war immer davon ausgegangen, dass die Tradition mit Liedern eine deutsche Sondertradition ist, die auch so gestattet ist. Adam/Berger, pastoralliturgisches Handlexikon, s.v. Zwischengesang (S. 570) sagt: Wegen der wichtigen Funktion dieser Gesänge, die im Lektionar verzeichnet sind, sollten sie nicht vorschnell durch ein Lied ersetzt werden. (und nicht: dürfen nicht!)-- Concord 00:38, 3. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Die von Dir gemachten EInschub "im Notfall darf..." finde ich nun auch nicht sehr glücklich. Es ist klar, daß in den Gemeinden, die den Antwortpsalm durch ein Lied ersetzen, jeder Tag zum "Notfall" erklärt wurde. Das kanns ja nun auch nicht sein; man kann dabei auch nicht von einer "weiten Auslegung" sprechen. Ein Notfall wäre - und das auch nur unter Umständen - gegeben, wenn für diesen Gottesdienst kein Kantor, Psalmist oder kein Organist zur Verfügung steht - sowas alles. BTW: ein pastoralliturgisches Lexikon sticht auch nicht die AEM. --Turris Davidica 11:08, 11. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Auf der präskriptiven Ebene hast du ja recht, wie ich inzwischen gelernt habe; nur: eine Enzyklopädie ist keine Abbildung des liturgischen Regelwerks, sondern des vorhandenen Wissens; sie sagt nicht, wie etwas im Idealfall/regelkonform zu sein hat, sondern beschreibt deskriptiv, wie es ist. Wir beide haben die gleiche Diskussion auch bei Responsorium, wo du ebenfalls damit argumentierst, wie etwas nach den heute im römischen Ritus geltenden Regeln auszusehen hat, ohne dabei die umfangreichere historisch gewachsene Wirklichkeit im Auge zu haben. Wenn es keine weite Auslegung ist, was dann? Unkenntnis ja wohl kaum; offener Widerstand gegen eine ungeliebte Regel? ein Erbe der Betsingmesse? Ich würde gern deine Meinung dazu hören. -- Concord 14:38, 11. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Es ist sicher richtig, wenn man in diesem Artikel beides abbildet: die eigentliche Vorschrift und die liturgische Wirklichkeit. Concord hat ja hier auch schon eine Quelle verwendet. Wenn Turris Davidica diese weite Auslegung nicht gut findet, ist das eine Sache des Standpunktes (POV), das darf aber die Darstellung nicht beeinflussen. Vermutungen, WARUM diese Regelung im deutschsprachigen Raum so weit aufgefasst wird (und nicht nur dort - in Frankreich gibt es auch eine Tradition von Kirchengesang, die sich um die Vorschrift wenig schert) sind im Artikel auch Fehl am Platz, es sei denn sie sind durch Quellen belegte Aussagen eines Theologen oder Liturgen. Auch da ist der Adam/Berger eine reputable Quelle und dürfte unter einem Abschnitt "Kritik" (oder so) ruhig erwähnt werden. --Sr. F 16:30, 11. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Es ging mir nicht darum dem Verschweigen der liturgischen Wirklichkeit das Wort zu reden. Ich hatte mich lediglich gegen die Verwendung der Formulierung "weite Auslegung" gewandt - aber vielleicht ist das auch Silbenstecherei. Es ist mir bekannt, daß in manchen Gemeinden der Antwortpsalm nicht gesungen wird. Die Gründe dafür kenne ich allerdings immer nur vom Hörensagen: Mancher hat Bedenken, daß die Gemeinde "den Kehrvers nicht singen" kann oder findet, daß "nicht alles gut" sei, was im Meßbuch stehe. Am ehesten würde ich persönlich dafür einen Begriff wie "Ignoranz" oder "Indolenz" wählen - das kann man freilich so nicht in eine Enzyklopädie schreiben. Hierzukirch(TM) singt man den Antwortpsalm und freut sich darüber. --Turris Davidica 14:29, 13. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Hier (luth. Gemeinde in den USA, die wie alle Gemeinden der ELCA dem Revised Common Lectionary und damit de facto dem römischen Lektionar folgt) auch. Ich habe jetzt mal Betsingmesse verfasst; das ist imho der liturgiegeschichltliche Hintergrund für diese deutsche (Un)Sitte. --Concord 15:00, 13. Mär. 2008 (CET)Beantworten