Der Artikel ist noch zu kurz und auch zu schwammig. Momentan wären die paar Sätze wohl besser in einem Übersichtsartikel zum Thema "Mittelalterliches Recht" (falls wir so einen haben) aufgehoben. --Henriette 20:08, 14. Okt 2005 (CEST)

Maßgeblich ist die dreibändige Dorf-Monographie von K. S. Bader --Historiograf 22:47, 15. Okt 2005 (CEST)
Dann leg doch einen Abschnitt "Literatur" an und schreib das da rein. --Tolanor (Diskussion) 16:58, 28. Okt 2005 (CEST)
Wiso Literatur? Da steht doch nciht drin, dass das nur in Büchern und Geschichten so ist. --Nico Düsing (Diskussion) 21:22, 1. Feb 2006 (CET)