Diskussion:Zwangsweg

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Biberbaer in Abschnitt Fahrrinnen?

Fahrrinnen?

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Oder wie die heissen, fallen die nicht auch unter den Begriff "Zwangsweg"? ZB die in der Nordsee oder wenn sonst Schiffs-Wracks zur Gefahr werden könnten.Der Albtraum (Diskussion) 13:57, 26. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Moin, schau bitte mal bei Fahrwasser und Verkehrstrennungsgebiet. Der tiefste Teil eines Fahrwassers, besonders wenn er sich markant abhebt bzw. durch Baggern die vorschriftsmäßige Tiefe erhalten hat, wird als Fahrrinne bezeichnet. Sollte Dein Boot einen geringen Tiefgang haben darfst Du Dich auch außerhalb der Fahrrinne und außerhalb des Fahrwassers bewegen. Dein Risiko, einen Zwangsweg darf man nicht verlassen. -- Biberbaer (Diskussion) 14:12, 26. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Danke für die Erklärung! Dein erster verlinkter Artikel kannte ich zwar, aber da ich als Schweizer nur ne Ahnung von Binnenseeschiffsfahrt und deren Verbotszonen habe, kannte ich "Zwangsweg" oder so ähnlich nur als umgangssprachlicher Begriff, nachdem man eben nur auf einem ganz bestimmten Weg fahren bzw kreuzen darf - stimmt, das "nicht dürfen" bezieht sich abgesehen von Naturschutz-Zonen weniger auf ein Verbot denn auf das Inkaufnehmen des Risikos (Eine Versicherung würde bei einem Unfall wohl nichts zahlen...)Der Albtraum (Diskussion) 15:17, 26. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Gerne, so in etwa, wobei die Schweizer doch bekannte Seeleute sind. Siehe Schweizer Hochseeschifffahrt Gruß -- Biberbaer (Diskussion) 19:36, 26. Feb. 2016 (CET)Beantworten