Diskussion:Zwangsurlaub

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Beck's in Abschnitt Deutschlandlastig

Deutschlandlastig Bearbeiten

Ich habe den Baustein eingesetzt, weil insbesondere die Ausführungen zum rechtlichen Hintergrund sich bisher nur auf das bundesdeutsche Recht beziehen und nichts über die Situation in der Schweiz und Österreich geschildert wird. Die Ausführungen zum Hintergrund, sind zwar auch vornehmlich auf Deutschland bezogen, darauf zielt der Baustein jedoch nicht ab. Im Hintergrundabschnitt werden eigentlich nur Bsp. genannt die mehr oder weniger „zufällig“ aus Deutschland stammen. Wenn also die rechtliche Situation in Österreich und der Schweiz geschildert ist, kann der Baustein gerne wieder raus. Zur Schilderung der rechtlichen Situation wäre es übrigens sehr gut, wenn konkrete Gesetzesverweise angegeben würden – das fehlt bei der Sitation in Deutschland bisher leider auch noch.--BECK's 15:15, 28. Nov. 2008 (CET)Beantworten