Diskussion:Zurückweisung

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Rechtswissenschaft in Abschnitt Mehrdeutigkeit

Eine soziologische und psychologische Verwendungsweise fehlt! --Marzillo 05:14, 28. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Speicherung in Deutschland

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Die erfolgte Zurückweisung wird nicht im INPOL, sondern im AZR gespeichert. Wenn keine Einwände bestehen, werde ich dies in den nächsten Tagen ändern. --Wurzel27 09:15, 18. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Asylbegehren und Zurückweisung (Deutschland)

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Die Aussage, dass durch die Zurückweisung der Asylantrag abgelehnt wird, ist falsch. An der Grenze kann nur ein Asylbegehren geltend gemacht werden; der Asylantrag wird beim BAMF gestellt. Da die Grenzpolizei nicht beurteilen kann, ob es gem. Dubliner Übereinkommen Verpflichtungen gibt, das Verfahren in Deutschland zu betreiben, wird der Asylbegehrende grundsätzlich nicht an der Grenze zurückgewiesen, sondern er reist ein. --Wurzel27 00:47, 19. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Überarbeitung dringend erforderlich

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Dieser Artikel bedarf einer grundlegenden Überarbeitung – sowohl in sprachlicher, als auch (vor allem) in inhaltlicher Hinsicht. Schon der erste Satz ist Kauderwelsch. Die Behauptung, die EMRK gewähre ein freies Einreiserecht, ist Unfug. Wenn es so wäre, wieso darf sich dann jeder Staat „trotzdem“ (was heißt das?) über die EMRK hinwegsetzen? Der wichtigste Fall der Zurückweisung – fehlendes Visum − wird lediglich in anderem Zusammenhang – und hier sehr missverständlich – erwähnt. Rechtsmittel haben – wenigstens das stimmt − keine aufschiebende Wirkung, aber der Klammerzusatz "Sofortvollzug" ist schon wieder falsch. In der derzeitigen Fassung sollte der Artikel besser gelöscht werden, da er mehr Falsches als Richtiges enthält. --Opihuck 20:17, 16. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Ach ja. 4 1/2 Jahre ist es schon her, dass ich mir hier das Grauen angesehen habe. Leider ist seitdem kaum was passiert. Gibt's denn niemand, der mal einen ordentlichen Artikel zur Zurückweisung schreiben könnte? --Opihuck 22:01, 7. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Mehrdeutigkeit

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Vermutlich gibt es ´zig Bedeutungen von "Zurückweisung" im Recht, das Ausländerrecht ist nur ein kleiner Ausschnitt davon.

--Rechtswissenschaft (Diskussion) 10:18, 23. Dez. 2015 (CET)Beantworten