Diskussion:Zivildienstgesetz (Deutschland)
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von MartinThoma in Abschnitt Zivildienstüberwachung
Zivildienstüberwachung
BearbeitenWas ist die Zivildienstüberwachung? In §23 steht, dass
- ein Umzug gemeldet werden muss
- eine Person unter Zivildienstüberwachung, die länger als 3 Monate ins Ausland will (z.B. Auslandssemester), eine Genehmigung beantragen muss
Habe ich etwas überlesen? Gibt es mehr Informationen dazu? --MartinThoma 10:17, 11. Mai 2011 (CEST)