Diskussion:Zeltingen-Rachtig

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Ramoneur in Abschnitt Enklave?

nach meiner Überarbeitung des Artikels wurden einige Änderungen vorgenommen, allerdings keine Quellen genannt. Teile der eingefügten Angaben widersprechen denen einer meiner Quellen, dem Verkehrsbüro Zeltingen-Rachtig. Irgendwo kann also etwas nciht stimmen? - D0c 16:56, 23. Sep 2006 (CEST)

Ende der Herrschaft Kurkölns Bearbeiten

In einer der letzten Versionen des Artikels stand: „Bis zur Säkularisation im Jahre 1802 waren die beiden Ortschaften eine Enklave des Kurfürstentums Köln“. Das hatte ich mit dem Editkommentar „Linksrheinisch existierte 1802 das Kurfürstentum Köln als Territorium nicht mehr“ geändert (Link). Nunmehr wurde die Jahreszahl 1802 erneut eingestellt: „Die Säkularisierung brachte 1802 das Ende der Herrschaft des Deutschherrenordens und Kurkölns“ (Link).

Zunächst möchte ich anmerken, dass bei den Kurfürstentümern/Erzbistünern Köln, Mainz und Trier stets zu unterscheinen war zwischen dem jeweiligen weltlichen Staat, d.h. der Landeshoheit und der jeweiligen kirchlichen Zuständigkeit, also der Zugehörigkeit zum Erzbistum. Zeltingen und Rachtig unterstanden bis Ende des 18. Jahrunderts der Landeshoheit des Kurfürstentums Köln (auch Kurköln oder Erzstift Köln). Gleichzeitig gehörten beide Orte zum Erzbistum Trier, also nicht zum Erzbistum Köln. Die Herrschaft, im Sinne von Landeshoheit, Kurkölns endete linksrheinisch im Jahr 1798, als das gesamte sogenannte Linke Rheinufer in den französischen Staat eingegliedert wurde und das Gebiet in die vier Departements eingeteilt wurde. Nebenbei: der rechtsrheinische Teil des Kurfürstentums Köln bestand formal bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803. Der Deutschherrenorden hatte keine Herrschaft bzw. Landeshoheit. Die Säkularisierung (richtig Säkularisation) von 1802 dagegen hatte mit irgendwelcher „Herrschaft“ (= Landeshoheit) überhaupt nichts zu tun. Die Region gehörte ja schon seit 1798 faktisch zu Frankreich, im Frieden von Lunéville (1801) erfolgte formal die landesrechtliche Abtretung. Die Säkularisation im linksrheinischen Gebiet betraf den Grundbesitz und anderer Rechte der diversen vorherigen kirchlichen Institutionen. --Update (Diskussion) 23:44, 1. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Enklave? Bearbeiten

Moin, wenn Zeltingen im kurtrierischen Gebiet lag, aber landeshoheitlich zu Kurköln gehörte, dann ist es doch eine EXklave Kölns. Eine ENklave Kölns wäre es aus trierer Sicht, das kommt so aber im Text nicht rüber. Zumindest finde ich es mißverständlich formuliert oder übersehe ich da was? Grüße Ramoneur (Diskussion) 09:15, 26. Jun. 2017 (CEST)Beantworten