Diskussion:Wolfgang Däubler

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 178.5.174.157 in Abschnitt FN 3

FN 3 Bearbeiten

Auf was bezieht sich die Aussage, dass WD einer der meist zitiertesten Autoren vor den deutschen Arbeitsgerichten sei? Der alleinige Verweise auf eine (kostenpflichtige) Datenbank von Gerichtsurteilen scheint mir nicht auszureichen. (nicht signierter Beitrag von 178.5.174.157 (Diskussion) 09:20, 7. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten