Diskussion:Willi Opitz

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von HeBB

Einen hauptamtlichen Stasimitarbeiter, der eine stasiinterne Ausbildung in Potsdam-Eiche zum "Juristen" gemacht hat, sollte man nicht als "deutschen Juristen" bezeichnen, da die ideologische Schmalspurausbildung an dieser "Hochschule" nicht zu einer Qualifikation führte, die man mit einem Universitätsabschluß als Jurist nach heutigem Maßstab vergleichen kann. (nicht signierter Beitrag von 132.231.184.4 (Diskussion | Beiträge) 15:55, 6. Feb. 2009 (CET)) Beantworten

Wäre mal interessant zu wissen gewesen, wie man auf einen derartigen Unsinn kommen kann! Ich kenne Willi Opitz persönlich und weiß über seine Qualifikationen. --Pfiat diΛV¿? Wissen ist Macht,Unwissenheit kann man ändern! 23:27, 15. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Sicherlich war es ein riesiger Fehler des Einigungsvertrages, den Stasi-Obristen ihre Titel zu belassen. Dem ist nun aber so - das Kind ist in den Brunnen gefallen - also müssen wir das hier wohl oder übel akzeptieren. --NeXXor 23:34, 15. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Studienabschlüsse waren gemäß Einigungsvertrag anzuerkennen. Warum hätte das bei sogenannten Stasi-Obristen anders sein sollen. Und inwiefern war das denn ein Fehler? --Pfiat diΛV¿? Wissen ist Macht,Unwissenheit kann man ändern! 23:40, 15. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Weil beispielsweise Dissertationen zur Zersetzung oder praktische Studien zur Operativen Psychologie häufig mit Menschenrechtsverletzungen einhergingen und derartige "wissenschaftliche Arbeiten in einem demokratischen Rechtsstaat nicht noch mit Titeln zu würdigen sind. Es geht hierbei ja nicht um einen Dipl.-Ing. oder Dipl.-Med. --NeXXor 01:11, 16. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Mit derartigen Aussagen sollte man schon sehr vorsichtig umgehen, denn sie basiert auf der diesbezüglich falschen und unzulässigen Einschätzung gemäß heutiger Rechtslage bzw. die der alten BRD. Leider kommt es nämlich immer wieder vor, dass auch das gesamte MfS dann als rechtswidriger Haufen dargestellt wird. Diese sehr einseitige und begrenzte Tunnelblick-Darstellung ist sowohl falsch, wie auch auch mehr eine private Theorie. An der Juristischen Hochschule wurden auch explizit Angehörige des MfS ausgebildet und die wenigsten von dort waren dann in der DDR als Volljuristen beschäftigt. Und um keinen Irrtum aufkommen zu lassen, dort ausgebildte Juristen durften auch nach dem Beitritt der DDR zur BRD nur dann als Volljuristen arbeiten, wenn sie bereits in der DDR eine anwaltliche Zulassung hatten. Und insbesondere zu Willi Opitz, der ab 1990 pensioniert war, ist eine solche Diskussion überflüssig und deplatziert.--Pfiat diΛV¿? Wissen ist Macht,Unwissenheit kann man ändern! 07:58, 16. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Also zunächst einmal wurden an der JHS nicht "auch Angehörige des MfS" sondern ausschließlich MfS-Angehörige ausgebildet. Doch das nur am Rande. Ich habe im Artikel mal etwas zu den Titeln von Herrn Opitz nachgetragen. Zumindest die Kollektivpromotio von 1976 dürfte wohl kaum den heutigen Anforderungen eines Dr. jur. entsprechen. Und die Tatsache, dass er nach 1990 Herausgeber der Rechtfertigungsschrift "Die Sicherheit" war, dürfte wohl erkennen lassen, dass auch Herr Opitz über einen Tunnelblick verfügt, und die durch das Ministerium, dem er in leitender Position angehörte, begangen Verbrechen ausblendet. --NeXXor 12:04, 16. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Das an der JHS ausschließlich Angehörige des MfS ausgebildet wurden ist absolut falsch! Das mal als erstes. Und zum Thema Tunnelblick des Herrn Opitz, wäre mal zu klären, ob Deiner Meinung nach alle Mitarbeiter des MfS automatisch Verbrecher waren? Aber es gibt heute sehr viele die meinen nachträglich über die DDR und seine Organe richten zu dürfen. Leider wird dies ja auch durch die bestehende Staatsmacht und dessen juristischen Organe gedeckt. Leider unterschlagen diese selbsternannten "Aufarbeiter der zweiten deutschen Diktatur" aber zu gerne und überwiegend, dass die ehemalige DDR ein souveräner Staat mit eigener Gesetzgebung gewesen ist. Man kann nicht einerseits nur kritisieren, dass die DDR einige Punkte des Helsinki-Abkommens unbeachtet ließ, aber gleichzeitig so tun als ob die geltenden Gesetze der DDR irrelevant waren und nachträglich Bundesdeutsches Recht anwendbar sei. Mit der Aufnahme in die UNO haben die Mitgliedsstaaten, und eben auch die BRD, die uneingeschränkte Souveränität der DDR anerkannt. Und zum Thema ausblenden von Verbrechen der Organisationen denen er angehörte, so befindet er sich z.B. mit einem Reinhard Gehlen ja in bester Gesellschaft. --Pfiat diΛV¿? Wissen ist Macht,Unwissenheit kann man ändern! 12:59, 16. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Was Gehlen angeht hast Du absolut Recht. Deine Ausführungen zu souveränen Staaten kann ich jedoch nicht gelten lassen. Selbiges ließe sich auch auf NS-Justiz anwenden. Das Dritte Reich wurde auch als souveräner Staat anerkannt und trotzdem dürfen wir das Vorgehen der Nazi-Schergen niemals als legitim hinnehmen. Dass bundesdeutsches Recht mitunter nicht anwendbar ist stimmt juristisch sogar. Dass aber Recht nichts mit gerecht zu tun hat dürfte bekannt sein. Für eine moralische Bewertung des MfS kann man sich aber der allgemeinen Menschenrechte bedienen. Nicht alle MfS-Mitarbeiter waren juristisch gesehen Verbrecher, moralisch kann man ihnen aber den Vorwurf machen, im Namen eines verbrecherischen Regimes gearbeitet zu haben. Und wenn sich jemand auch heute - zu einem Zeitpunkt wo das ganze Ausmaß des Stasi-Terrors bekannt ist - nicht von seinem alten Arbeitgeber distanziert, dann ist das schon bemerkenswert. --NeXXor 13:36, 16. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Der Vergleich mit der NS-Justiz hinkt derart, dass er nur schwer ertragbar ist. Im Dritten Reich wurde per Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 setzte immerhin die Verfassung außer Kraft und die Regierung konnte nach Gutdünken und ohne Zustimmung des Reichstages Gesetze ändern oder abschaffen. Vergleichbares hat es in der DDR von 1949 bis 1989 nicht gegeben. In der DDR gab es eine Verfassung und beispielsweise ein Strafgesetzbuch der DDR. Nun gab es in diesem sicher Punkte welche nach heutigem Verständnis nicht mehr legitim sind. Das ist aber gegenstandslos, da diese eben in der souveränen DDR galten. Es gab auch in der damaligen BRD Gesetze die heute als illigitim betrachtet werden und teilweise auch damals dem Grundgesetz widersprachen, z.B. der Radikalenerlass. Und die Feststellung, dass Recht nichts mit gerecht zu tun hat ist heute genauso weiterhin gültig. Nein, man für eine moralische Bewertung des MfS sich eben nicht allgemeinen Menschenrechte bedienen. Hier muss eben beachtet werden, dass sich zwei vollkommen feindlich gegenüber eingestellte Systeme innerhalb einer Nation gegenüber standen. Beide Seiten haben da bei der Durchsetzung ihrer Interessen nur sehr wenig Rücksicht auf einzelne Schicksale genommen. Auch hier als Beispiel, mehrere Täter, welche an der innerdeutschen Grenze auf DDR-Grenzsoldaten geschossen haben, sind in der BRD nie wegen Mord, sondern wegen Totschlag angeklagt und nur teilweise auch verurteilt worden. Also war auch in der bundesdeutschen Rechtssprechung der politische Einfluss erkennbar. Ich weise auch Deine Aussage zurück, Nicht alle MfS-Mitarbeiter waren juristisch gesehen Verbrecher, moralisch kann man ihnen aber den Vorwurf machen, im Namen eines verbrecherischen Regimes gearbeitet zu haben., denn das ist einfach zu einfach gedacht. Das wäre genauso, als wenn heute allen BP-Mitarbeitern der Kollektivvorwurf zu den Fehlern einzelner im Konzern gemacht werden würde. In einer Demokratie gibt es keine Kollektivhaftung und diese gibt es dann auch nicht für ehemalige Mitarbeiter des MfS. Inwiefern sich jemand von Verfehlungen in der DDR distanziert mag ja durchaus bemerkenswert sein, aber es hat bei einer enzyklopädischen bzw. wissenschaftlichen Bewertung keine Rolle zu spielen. Traurig genug, dass dies einige der heute tätigen Historiker, insbesondere die der BStU, nicht beachten und sich damit jeglicher ernsthafter wissenschaftlicher Aufarbeitung entfernen.--Pfiat diΛV¿? Wissen ist Macht,Unwissenheit kann man ändern! 17:07, 16. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Ich hoffe Du nimmst es mir nicht übel, aber zu diesem Thema haben wir einfach fundamental unterschiedliche Ansichten, die wir beide vermutlich nicht ändern werden. Diese sind aber auch nicht Bestandteil der Artikelarbeit, weshalb ich die Diskussion hier gerne beenden würde. Falls Du das Thema fortsetzen möchtest, bist du herzlichst auf meine Diskussionsseite eingeladen. Es grüßt --NeXXor 17:47, 16. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Vielleicht sollte der anonyme Kritiker (siehe ganz am Anfang] vor seiner Kritik erst mal den Artikel lesen: Da steht schon früh, dass Opitz an der Humboldt-Uni, also nicht an einer MfS-internen Schule seine juristische Ausbildung hatte !!! -- HeBB 14:41, 22. Mär. 2011 (CET)Beantworten