Korrektur der Kreiszugehörigkeiten von Bergen des Thüringer Waldes Bearbeiten

Da der Artikel bisher noch die alten Kreiszugehörigkeiten der aufgeführten Berge des Thüringer Waldes enthielt, habe ich diese korrigiert. Seit 1.1.2019 gehören die Gemeinden Schmiedefeld am Rennsteig und Gehlberg zur Kreisfreien Stadt Suhl und nicht mehr zum Ilmkreis. Aus dem Kreiswechsel dieser beiden Gemeinden resultiert auch für die in der Gemarkung dieser Gemeinden liegenden höchsten Berge des Thüringer Waldes eine veränderte Kreiszugehörigkeit. Diesem Umstand tragen meine Änderungen Rechnung, die grundsätzliche inhaltliche Aussage der Seite wird mit meiner Änderung nicht tangiert.

Gesetzl. Grundlage: Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019) Den Wortlaut des o.g. Gesetzes findet sich in dieser Veröffentlichung ab Blatt 67 (Dok.-Seite 795): http://parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/69487/gesetz_und_verordnungsblatt_nr_14_2018.pdf#page=67 Darin ist die Eingemeindung von Schmiedefeld am Rennsteig nach Suhl in §10 Abs.(3) und (4) sowie die Eingemeindung von Gehlberg nach Suhl in §12 Abs.(6) und (7) dokumentiert. (nicht signierter Beitrag von Gehesc (Diskussion | Beiträge) 23:11, 15. Jul. 2021 (CEST))Beantworten