Diskussion:Wiedertaufe

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Lwkjrsd172 in Abschnitt Punkt 1 Exegetische Unterschiede

Überschrift

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Ich habe den Hinweis auf die Verurteilung der Wiedertäufer als Häretiker gestrichen, da nicht erst in der Reformationszeit die Wiedertaufe als Häresie verurteilt wurde.

Die Taufe "als Ja Gottes zum Menschen, das ER nicht zurück nimmt, habe ich ebenfalls gestrichen. Das Ja Gottes zum Menschen hat Gott in Jesus Christus gesprochen (Johannes 3,16), wäre dieses Ja an der Taufe fest gemacht, würde nur den Getauften gelten ...

Bei der Wiedertaufstelle aus der Apostelgeschichte habe ich noch einiges er gänzt Benutzer:GregorHelms

Richtig, hier fehlt mindestens mal was zum sog. "Ketzertaufstreit" der Alten Kirche.
Außerdem könnte man ergänzen, dass wenigstens einige ev. Landeskirchen (m.W. zumindest die UEK) auf einer sog. stiftungsgemäßen Taufe bestehen, d.h. im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes, was bedeutet, dass sie eine Taufe "nur" auf den Namen Jesu als nicht gültige Taufe betrachten und jemanden "nur so" Getauften, so er bei ihnen Mitglied werden wollte, taufen würden - also aus Sicht der Gemeinschaft, die ihn auf den Namen Jesu getauft hat: wiedertaufen würde...
Leider fehlen mir derzeit Quellen (Taufbuch?) und Zeit, um dem enzyklopädiefähig nachzugehen...
--217.189.64.187 00:51, 27. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Hinzufügung gelöscht

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Ich habe die Hinzufügung eines IP wieder gelöscht. Er begründete unter "Vorwurf der Wiedertaufe" noch mal die Position der Kindertäufer. Diese Begründung müsste wieder eine Entgegnung folgen; da Wiki keine discussion group ist, sondern ein Enzyklopädie, bin ich revertierend vorgegangen. Der / die unbekannte IP ganz sich mit mir gerne auf der Disku-Seite unterhalten. mfg, Gregor Helms 23:45, 28. Apr 2005 (CEST)

Habe den Artkel etwas erweitert, da aus der vorliegenden Version nicht klarwurde, wieso "Wiedertaufe" ein (schwerwiegender) Vorwurf ist. ~ 17.Dez. 2005

Sakrament

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Baptistische Exegeten verbinden in der Regel jene biblischen Aussagen, mit welchen Katholiken das Sakrament der Firmung begründen, mit der Taufe. Nach dem baptistischen (od. täuferischen) Taufverständnis bezeugt das Sakrament die unsichtbare Wirklichkeit Gottes, es bewirkt sie aber nicht. Folglich muss man, im Vergleich zu anderen christlichen Denominationen, von einer baptistischen Ablehnung der Sakramente sprechen. 83.77.99.213 18:26, 22. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich bewundere einen charismatisch-pfingstlerischen Prediger, der vor die Leute hinsteht und sagt: "Kommt zu mir, ich werde euch heilen durch den Heiligen Geist." Ich bewundere auch einen katholischen Priester, der vor die Leute hinsteht und sagt: "Kommt zu mir, ich gebe euch das Sakrament." Vom Anspruch her ist das ja dasselbe. 83.76.84.186 00:19, 16. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Frage

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"Mit einer Wiedertaufe geschieht die Trennung von der Landeskirche, solange die Betreffenden sich nicht von der Wiedertaufe distanzieren und ihr Einverständnis mit Lehre und Praxis der Taufe in der evangelisch-lutherischen Kirche bekunden." So wird aus der Taufordnung der sächsischen Landeskirche zitiert. Weiß jemand, ob man auch auch von der Landeskirche getrennt wird, wenn man zum Dieb oder Mörder wird? Diese Delikte sind doch wohl kaum mit Lehre und Praxis über Eigentum und menschliches Leben in der evangelisch-lutherischen Kirche vereinbar? Oder greifen da andere Sanktionen, solange man sich nicht von seinen Delikten distanziert hat?

Bevor mir jemand rein rhetorische Fragen unterstellt oder Böswilligkeit: Ich möchte wissen, wie sich diese Kirche zu anderen Formen von - ihrer Lehre nach - Fehlverhalten verhält. Und ob eine Wiedertaufe sich auf den Kirchenmitgliedschaftsstatus kirchenrechtlich gesehen stärker auswirkt als die - nur als Beispiel gebrachten - Delikte. --Sokkok 14:58, 21. Apr. 2011 (CEST)

Wenn ich es richtig sehe, geht es gar nicht um den Status der Mitgliedschaft in der Landeskirche, sondern sozusagen um die Einstellung des jeweiligen Menschen gegenüber der Kirche. Wenn jemand sich bewusst erneut taufen lässt - das geht dann natürlich nur in einer anderen als einer Landeskirche! -, bekundet er damit zugleich, dass die Taufe, die er zuvor erhalten hat, für ihn nicht gültig ist. Eine gültige Taufe ist aber Grundvoraussetzung zur Zugehörigkeit zum Kirche. D.h. der erneut Getaufte vollzieht eine Trennung von der Landeskirche. Das wirkt sich aber nicht auf die Kirchenmitgliedschaft aus. Denn erstens wird in der Regel die Landeskirche von der erneuten Taufe keine Kenntnis erhalten. Und zweitens hat die Landeskirche gar keine Möglichkeit, irgendjemandem die Mitgliedschaft in der Kirche zu entziehen, weil dafür die Rechtsgrundlage fehlt. (Selbst Kirchenmitglieder, bei denen sich herausstellen sollte, dass sie tatsächlich noch gar nicht getauft sind, können nicht aus der Kirche ausgeschlossen werden. Das kommt in der Tat gelegentlich vor, und zwar besonders bei Menschen, die nach Deutschland eingebürgert werden und dabei angeben, sie seien evangelisch. Der Staat nimmt dabei natürlich keine Überprüfung vor!) Langer Rede kurzer Sinn: Die Kirche selbst sanktioniert im Normalfall in keiner Weise. Die "Trennung" geschieht durch den erneut Getaufen, nicht durch die Kirche. -- Blueduck4711 (Diskussion) 22:51, 11. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Mag sein. Jetzt wäre die Frage, ob ein paraller Satz wörtlich oder dem Sinn nach zutreffend ist: "Mit einem Mord geschieht die Trennung von der Landeskirche, solange die Betreffenden sich nicht von dem Mord distanzieren und ihr Einverständnis mit Lehre und Praxis über das menschliche Leben in der evangelisch-lutherischen Kirche bekunden." - Das ist meine nach wie vor offene Frage. Grüße, --Sokkok 18:02, 29. Mär. 2017 (CEST)

Punkt 1 Exegetische Unterschiede

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Der Verweis "-> Hauptartikel: Exegese" bezieht sich allgemein auf Exegese und nicht auf die Exegese zu relevanten Stellen des Themas. Deswegen würde ich dies streichen. Allerdings schaffe ich das nicht. Kann das jemand übernehmen? (nicht signierter Beitrag von Lwkjrsd172 (Diskussion | Beiträge) 17:58, 4. Mär. 2020 (CET))Beantworten