Diskussion:Wettbewerbsbehörde

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Gadacz in Abschnitt Rotlinks

Österreich Bearbeiten

Gibt es eigentlich in Österreich keine entsprechende Behörde? (Beitrag stammt von Benutzer:217.85.151.218 -- Zehnfinger 17:09, 30. Apr. 2007 (CEST))Beantworten

Unter Kartellrecht ist hierzu folgendes vermerkt: In Österreich bildet das Oberlandesgericht Wien das Kartellgericht erster Instanz mit den beiden Amtsparteien Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt; der Oberste Gerichtshof ist das Oberkartellgericht. -- Zehnfinger 17:07, 30. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Landesrecht Deutschland - Landeskartellbehörden Bearbeiten

Für die Ausführung des deutschen kartellrechtlichen Bundesrechts sind neben dem deutschen Bundeskartellamt auch die Kartellbehörden der Länder zuständig (Artikel 30 i.V.m. 70 ff. Grundgesetz). Zuständige Dienststellen der Länder (Landeskartellbehörden) sind die Wirtschaftsministerien der deutschen Bundesländer. Einzelheiten stehen hier: vgl. http://www.bundeskartellamt.de/DE/UeberUns/LinksundAdressen/Landeskartellbeh%C3%B6rden/landeskartellbehoerden_node.html. Kartellrechtsfälle, die nur innerhalb einzelner Bundesländer vorliegen, betreffen etwa Regional- oder Arealversorger in der Versorgung mit Fernwärme. --91.36.255.150 08:23, 17. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Rotlinks Bearbeiten

Es ist doch nun ziemlich albern, Rotlinks zu produzieren, für die es mit dieser Bezeichnung (z.B. in Kyrillisch) NIE ein Lemma geben wird. Sinnvoller wären Übersetzungen und Referenzen zu den unbekannten Institutionen.--Klaus-Peter 06:39, 18. Sep. 2019 (CEST)Beantworten