Diskussion:Wertguthaben

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Death & transfiguration in Abschnitt Überarbeitung

Hallo, der Artikel "Wertguthaben" ist eine 100%ige Kopie aus http://www.iba-profdrbirk.de/doks/Zeitwertkonto-Wertguthaben_Nov2013.pdf. Zwar lautet Dein Benutzername ebenso wie der Ersteller des Dokumentes, ob aber die dahinterstehende Person auch ebendiese ist, ist dadurch nicht belegt. D.h. im Zweifel ist die Veröffentlichung dieses Textes auf Wikipedia eine Urheberrechtsverletzung WP:URV. Um den Text hier ohne Schwierigkeiten veröffentlichen zu können, wäre es sicher sinnvoll, dass Du Deinen Account von Wikipedia verifizieren lässt Wikipedia:Benutzerverifizierung Viele Grüße --HHE99 (Diskussion) 15:29, 30. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Erledigt, siehe Benutzer Diskussion:Professor Dr. Ulrich-Arthur Birk.--HHE99 (Diskussion) 13:49, 2. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Rentabilität Bearbeiten

Irre ich, oder handelt es sich um 5,6 bzw. 6,9 bzw. 8,5 Jahre und nicht Monate, wie es im Text heißt? (nicht signierter Beitrag von 78.52.243.196 (Diskussion) 23:36, 2. Sep. 2015 (CEST))Beantworten

Freistellung Bearbeiten

Im Artikel seht, Urlaubsanspruch entfällt (ganzes Kalenderjahr), oder kann bei mehr als 6 Monaten um 1/12 je Kalendermonat gekürzt werden.

Inhaltlich finde ich das durchaus nachvollziehbar, würde man sonst bei einem halben Jahr Abwesenheit in der anderen Jahreshälfte den vollen Urlaubsanspruch genießen können, während die Kollegen in diesen 6 Monaten im Schnitt nur über die Hälfte der Tage verfügen können. Bei drei Jahren Abwesenheit, könnte man entsprechend die Wiederaufnahme erstmal mit 12 Wochen Urlaub der Vorjahre versüßen.

Doch gibt es ein Urteil des BAG 9 AZR 678/12 (siehe z.B. hier: Ur­laubs­ab­gel­tung und ru­hen­des Ar­beits­ver­hält­nis), welches zusammengefaßt bedeutet: ruhendes Arbeitsverhältnis führt nicht zum Verlust des gesetzlichen Urlaubsanspruch.

Damit wäre jemand mit einer Freistellung besser gestellt, als es der Anspruch im BEEG regelt. Im BEEG ist die Regel ähnlich festgelegt, wie hier im Artikel beschrieben und für mich logisch schlüssig.

Meine Fragen:

  • Steht der Artikel im Widerspruch zur Rechtsprechung?
  • Ist zwischen bezahlter und unbezahlter Freistellung zu unterscheiden?
  • Wie verhält es sich, wenn die Freistellung der Verrentung vorgeschaltet wird?
  • Wie verhält sich der Urlaubsanspruch aus Tarifverträgen für den Teil, der über den gesetzlichen Urlaubsanspruch liegt?

Danke. --Monthyprada (Diskussion) 14:13, 18. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Überarbeitung Bearbeiten

Müsste überarbeitet werden...gliedern. So ist es sehr mühsam, ihn zu lesen --Xneb20 (Diskussion) 09:31, 2. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Ich werde im Nachgang zu diesen Zeilen den BS rausmachen, denn er ist nicht wirklich gerechtfertigt. ATZ/ZK sind ein in verschiedenen Dimensionen wirksames Instrument zur Lohnauszahlung in arbeitsfreien Zeiten (Berücksichtigung von Tatbestandsbündeln, mehreren Gesetzen: SGB IV, II, III, steuerlichen Auswirkungen, sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen und anderem mehr). Diese können nicht miteinander in Blockprosa gestellt werden, sondern unter Gliederungspunkte zu setzen. Genau das ist geschehen und zudem noch prägnant und nachvollziehbar. VG --Stephan Klage (Diskussion) 17:52, 10. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Kann das nachvollziehen. Es wäre dennoch schön "Bindeglieder" einzusetzen, die den Artikel einleuchtender machen, sozusagen ein paar Hilfestellungen geben. MfG --Death & transfiguration (Diskussion) 10:23, 11. Mär. 2022 (CET)Beantworten