Diskussion:Werk

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Lektor w in Abschnitt Werkstück (2019)

Werkstück (2019) Bearbeiten

Selbstverständlich wird im Werkvertrag ein „Werkstück“ auch als „Werk“ bezeichnet.--Engelbaet (Diskussion) 11:33, 28. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Unsinn. Im obigen Beitrag wird so ziemlich alles durcheinandergebracht bei dem Versuch, diese Löschung zu kritisieren.
  • In Werkverträgen ist von Werkstücken typischerweise überhaupt nicht die Rede, dort ist gegebenenfalls von einem Werk die Rede. Dieser Fall ist im dem BKL-Eintrag „Leistungsgegenstand beim Werkvertrag“ berücksichtigt.
  • Der Artikel Werkstück behandelt nicht Werke im Sinne von Werkverträgen.
  • Der Artikel Werkstück behandelt jedenfalls bis heute nichts, was man genausogut als Werk bezeichnen könnte. Dort ist auch Werk nicht als Synonym angegeben, sinnvollerweise.
  • Auch bei Duden ist unter Werk nicht von Werkstück als einer möglichen Bedeutung die Rede, weder wörtlich noch sinngemäß. Folglich ist Werkstück (jedenfalls Stand heute) kein sinnvoller Eintrag auf der BKL-Seite Werk.
Engelbaet, Du solltest Deine Energie sinnvoller verwenden, als mir krampfhaft widersprechen zu wollen. Du verschwendest sonst nur meine und Deine eigene Zeit. --Lektor w (Diskussion) 13:07, 28. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Ich habe die Löschung insoweit kritisiert, als ich ihre Begründung aufgespießt habe: „Werkstück wird nicht als "Werk" bezeichnet, zumal ein Werkstück zuerst noch bearbeitet werden muss oder noch bearbeitet wird.“
Wir sind uns darüber einig, dass der hier entlinkte Artikel Werkstück das „Werkstück“ derzeit nur auf der Ebene Fertigungstechnik, Maschinenbau, Technik beschreibt. Künftig könnten in dem Artikel aber weitere Bedeutungen angesprochen werden. Im Umgang mit Werkverträgen wird (wie schon oben gesagt und von Lektor w zurückgewiesen) recht häufig „Werkstück“ (z.B. hier oder dort) synonym mit „Werk“ gebraucht. Das ist übrigens tendenziell in der Gußtechnik ähnlich, wenn aus dem Werk (=Guß) das weiter zu verarbeitende Werkstück entsteht (allerdings keinesfalls nur bei der Schmelze von Münzmetallen; hier sollte gelegentlich nachgebessert werden).
Auch die Etymologie (z.B. Grimmsches Wörterbuch) kennt im übrigen als eine der Bedeutungen von Werkstück: stück arbeit, werk, geschaffenes, geformtes; opus. Ob die Duden-Redaktion dies aufgenommen hat oder nicht, ist hier nicht von Belang.
Ob hier etwas „krampfhaft“ ist, mögen andere entscheiden.--Engelbaet (Diskussion) 07:57, 29. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Ich beschränke mich auf den wichtigsten Irrtum in Deiner Argumentation. Anders als von Dir behauptet, ist Werkstück nicht synonym mit Werk im Sinne des Werkvertrages, sondern (im Fall der auftragsgemäßen Fertigstellung) nur ein Beispiel für ein Werk im Sinne des Werkvertrages.
Lies doch mal gründlich den Text, den Du selber oben als ersten verlinkt hast: diesen hier. Dort steht: „Das Werk muss dabei nicht etwas Greifbares sein, z.B. ein fertig gestelltes Werkstück.“ Also: Ein Werkstück ist in diesem Text ausdrücklich nur ein Beispiel für ein Werk – sehr richtig. Und als „Werkstück“ bezeichnet man auch nur etwas Greifbares – ebenso richtig. Das steht ja auch sinngemäß im Artikel Werkstück. Das Werk im Sinne des Werkvertrages kann aber auch etwas nicht Greifbares sein. Der Text nennt als Beispiel eine definierte Beförderungsleistung (siehe auch das Thema der ganzen Website: Recht im Tourismus). Bei einer Beförderungsleistung spricht ja wohl niemand von einem „Werkstück“. Und greifbare Produkte? Diese werden in den seltensten Fällen aus genau einem Werkstück hergestellt. Wenn zum Beispiel ein Lack aufgebracht wird, ist das eine Komponente, die nie als „Werkstück“ verarbeitet wurde, sondern als Flüssigkeit oder Aerosol.
Aus alldem ergibt sich, was ohnehin bei ein wenig Nachdenken sonnenklar ist: Ein „fertig gestelltes Werkstück“ ist nur ein seltener Fall für ein Werk im Sinne eines Werkvertrages. Ein Beispiel ist etwas ganz anderes als die von Dir behauptete Identität im Sinne einer Synonymie. Und Beispiele haben als Einträge auf einer BKL-Seite schlicht nichts verloren.
Die Bedeutung „Leistungsgegenstand beim Werkvertrag“ steht bereits als Eintrag auf der BKL-Seite, wie schon gesagt. Damit sind alle einzelnen Ausprägungen oder Sorten von Werken abgedeckt. Der Sonderfall „Werk = Bearbeitung eines einzelnen Werkstücks bzw. ein einzlenes bearbeitetes Werkstück“ ist nur ein Sonderfall, ein Beispiel. Dieses zusätzlich aufzulisten wäre unsinnig, redundant und ein Verstoß gegen die für BKL-Seiten geltende Regeln. Wir führen ja auch nicht „Dienstleistung“ als mögliche Bedeutung von „Werk“ auf. „Dienstleistung“ ist ebenfalls keine separate Bedeutung von Werk im Sinne des Werkvertrages, es wäre wieder nur ein Beispiel.
Wie wäre es mit ein wenig mehr Nachdenken, bevor Du etwas schreibst? Ich sagte, Du verschwendest nur meine und Deine eigene Zeit, wenn Du mir krampfhaft zu widersprechen versuchst. Vielleicht begreifst Du es diesmal. --Lektor w (Diskussion) 23:22, 29. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
??----Engelbaet (Diskussion) 08:46, 30. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Vielleicht ist es ja wirklich zu hoch für Dich, was ich geschrieben habe. --Lektor w (Diskussion) 18:57, 30. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Zitat aus Deinem Beitrag weiter oben: Ich habe die Löschung insoweit kritisiert, als ich ihre Begründung aufgespießt habe: „Werkstück wird nicht als "Werk" bezeichnet, zumal ein Werkstück zuerst noch bearbeitet werden muss oder noch bearbeitet wird.“
Soll das heißen, Du fandest diese Löschung berechtigt – und nur die Begründung „zumal ein Werkstück zuerst noch bearbeitet werden muss oder noch bearbeitet wird“ kritikwürdig? Und deshalb fängst Du eine Diskussion an – obwohl Deine Kritik für die BKL-Seite im Endeffekt überhaupt nicht relevant ist?? --Lektor w (Diskussion) 19:05, 30. Sep. 2019 (CEST)Beantworten