Häufig werden diese Aufkleber ignoriert... Was tut man in einem solchen Fall?
Schick alles Unerwünschte in einem Briefumschlag an die betreffende Firma zurück - ohne Briefmarke. Da die Firmen darauf angewiesen sind, ihre Kunden auch postalisch zu "fangen", werden sie solche Briefe annehmen und müssen sinnlos dafür zahlen.
- Handelt es sich um adressierte Werbung, diese aufheben und der Zusendung widersprechen. Erfolgt weiterhin die Zustellung von unerwünschter Werbung, kann man kostenbewährt auf Unterlassung klagen. Bei nicht adressierter Massenwerbung (An die Haushalte ...), beispielsweise die Einkaufaktuell der Deutschen Post AG, sich an den Massenversender wenden und der Zustellung schriftlich widersprechen. Die Post ist gesetzlich verpflichtet, die Willenserklärung des Empfängers zu beachten - was das logistisch bedeutet ist Sache des Versenders. Wer nett ist, schmeißt die Werbung einfach in den nächsten gelben Postkasten um sie einer korrekten Entsorgung zuzuführen oder hofft darauf, dass der Zusteller den optionalen Aufkleber beachtet - wenn er nicht gerade die Werbung n den Hausflur/ vor die Tür pfeffert. Umweltverschmutzung bleibt es so oder so.
- Unzumutbare Belästigung: Postwurfsendungen gegen den Willen des Empfängers. LG Lüneburg 4. Zivilkammer, Urteil vom 4. November 2011, 4 S 44/11
- „Einkaufaktuell“: Bitte wirklich keine Werbung. FTD, 11. Dezember 2011
- „Einkauf aktuell“: Hartes Urteil gegen Reklame im Briefkasten. Express, 5. Januar 2012
- RIMOLA (Diskussion) 00:58, 14. Apr. 2013 (CEST)